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Die Beschlagwortung des Präsidenten

Von Manfried Welan

Gastkommentare

Ursprünglich war der Bundespräsident ein vom Volk gewählter Kaiser-Ersatz. Seine weitreichenden Kompetenzen verwundern.


Wien. Als der Bundespräsident als eigene Institution in die Verfassung 1920 eingeführt wurde, war er für viele ein Ersatzkaiser und Verwalter monarchischer Resttatbestände. Er war zwar ein Verfassungsorgan, und zwar in vielem ein Verfassungsvollzugsorgan, aber durch die Bindung an Vorschlag und Gegenzeichnung aller seiner Akte ein unselbständiges Staatsoberhaupt. Durch die Bundesversammlung, ein aus beiden Kammern des Parlaments, Nationalrat und Bundesrat, zusammengesetztes Organ gewählt und auch verantwortlich, war er ein parlamentarisiertes Staatsoberhaupt. Er war eine Art Staatsnotar, Vertreter der Republik nach außen, Repräsentant des Staates im Inneren. Eröffner, Unterschreiber, Händeschüttler, Grußaugust, konnte er doch durch Reden werken und wirken, Mahner und Richter der Republik sein.

Vom Volk legitimiert

Die Verfassungsnovelle 1929 machte ihn durch die Volkswahl direkt demokratisch legitimiert, wie den Nationalrat, und brachte ihm auch Möglichkeiten, Gegenspieler des Parlaments zu sein. Notrechte und Oberbefehl über das Bundesheer stärkten ebenfalls die Stellung. Aber die Bindung an Vorschlag und Gegenzeichnung blieb, von Ausnahmen abgesehen wie der Ernennung und Entlassung, bestehen. Die so zusammengesetzte Institution bietet daher ein unzusammenhängendes Bild. Das hängt mit ihrer Biografie zusammen. Es war eine Kompromissgeburt, wie es den Haltungen der Parteien, die sie schufen, entsprach.

Obwohl die Unabhängigkeitserklärung 1945 als erste Verfassung nach der Nazi-Herrschaft den Weg zur Verfassung 1920 wies, wurde die Verfassungsnovelle 1929, die der Weimarer Verfassung in vielem entsprach, in Kraft gesetzt. Die Deutschen wählten wegen der Weimarer Problematik andere Wege. In Österreich etablierte sich in Ausfüllung der Rechtsverfassung eine Realverfassung, die Probleme nicht aufkommen ließ. Die große Koalition in Permanenz, die Sozialpartnerschaft, aber auch der Rollenverzicht der Bundespräsidenten lösten die Weimarer Problematik auf Wienerisch.

Viele waren daher im vergangenen Wahljahr überrascht, welche Zuständigkeiten der Bundespräsident hat. Sie haben sich gewundert über seine Möglichkeiten, besonders über die Entlassung, die ohne Vorschlag und Gegenzeichnung vor sich geht. So war das Jahr auch voll politischer Bildung, aber auch politischer Ereignisse. Zum ersten Mal standen sich in der Stichwahl nicht nette ältere Herren aus den beiden Regierungsparteien gegenüber, auf die man sich verlassen konnte, sondern führende Repräsentanten der beiden großen Oppositionsparteien. Das hätte man sich früher nicht vorstellen können, das war neu.

Neues Amtsverständnis

In früheren Zeiten hatten die Bundespräsidenten verhindert und erschwert, dass Vertreter des dritten Lagers Regierungsmitglieder wurden. Insofern waren sie auch Hüter der Realverfassung und ihr Garant. Vor der Wahl versprachen sie zwar auch, stark und dynamisch zu sein, im Amt wurden sie aber nie der Dux, sondern blieben ein bescheidener Rex. Sie wurden kein Aktivkönig, sondern blieben Passivkönig. Das hinderte sie nicht, moralische Autorität und Staatsprediger zu sein, aber sie blieben im Großen und Ganzen eine stille Spitze und Reserve-Autorität.

Die Sichtweise und Aussprüche des Kandidaten der freiheitlichen Partei, Norbert Hofer, ließen frühere Epitheta ornantia wie schlafender Riese und Gedanken an den Weimarer Reichspräsidenten aktuell werden. Der frühere Sprecher der Grünen, Alexander Van der Bellen, war schon von seiner Profession und von seinem Alter her der Besonnene und Bedächtige und wurde auch vom Ausland so wahrgenommen.

Unabhängig von den unterschiedlichen Sichtweisen der beiden Kandidaten über die Berufung des Bundespräsidenten bietet auch die Verfassung als solche verschiedene Sichtweisen: eine eher auf ein präsidiales Regieren hin gerichtete und eine dem parlamentarischen Regierungssystem hingewandte, ja untergeordnete. Die Staatspraxis hat in diesem Sinne gehandelt und so die Unabhängigkeitserklärung doch erfüllt. De Gaule soll Kreisky gesagt haben, dass die präsidiale Ausrichtung der 5. Republik in der Verfassung nach dem Vorbild der österreichischen vor sich gegangen sei.

Wie wird das Amt unter Van der Bellen beschlagwortet werden? In der Rede nach der Angelobung haben alle Bundespräsidenten ihre Vorstellungen von der Ausübung des Amtes und über die Republik überhaupt zum Ausdruck gebracht. Diese Reden sind zwar keine Regierungserklärungen, sie geben aber mehr Auskunft über die Republik Österreich und ihre Bundespräsidenten, als man glaubt.

Manfried Welan. geboren 1937 in Wien, ist Professor für Politik- und Verfassungsrecht, langjähriger Rektor der Wiener Universität für Bodenkultur, vielfacher Buchautor und ehemaliger Stadtpolitiker.