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Ein Zeichen für unsere Leitkultur

Von Reinhold Lopatka

Gastkommentare
Reinhold Lopatka ist Klubobmann der ÖVP.

EuGH-Entscheidung zu Kopftuchverbot ist Schritt in die richtige Richtung und bestätigt den in Österreich von der ÖVP eingeschlagenen Kurs.


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor einer Woche eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die es Unternehmen nun gestattet, das Tragen eines islamischen Kopftuches zu verbieten. Das Urteil zum Kopftuchverbot lässt dabei keine religiöse oder weltanschauliche Diskriminierung zu - entsprechende allgemeine, unternehmensinterne Regelungen sind daran gekoppelt -, während die Arbeitgeber aber gleichzeitig den notwendigen Freiraum und die Möglichkeit bekommen, den Arbeitnehmern Bekleidungsregeln vorzuschreiben. Es ist also ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gesetzt worden, der auch den von der ÖVP eingeschlagenen Weg bestätigt. Klar ist, dass in Europa und Österreich unsere christlich-abendländisch geprägten Werte und unsere Leitkultur gelten. Das hat auch eine Umfrage bestätigt, die der ÖVP-Parlamentsklub in Auftrag gegeben hat und in der sich 79 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher für ein Burkaverbot ausgesprochen haben.

Im aktualisierten Regierungsprogramm haben wir das Integrationsgesetz vereinbart, für das die ÖVP und Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz seit dem Sommer vergangenen Jahres arbeiten. Darin wird - neben dem Ausbau der Deutsch- und Wertekurse, einem Integrationsvertrag, einer Werteerklärung für Migranten sowie einem Gesetz gegen salafistische Rekrutierungsaktionen - auch ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum enthalten sein. Denn die Vollverschleierung ist ein nicht hinnehmbares Zeichen islamistischer Fanatiker, die unsere freie und offene Gesellschaft absolut ablehnen. Frauen werden durch die Vollverschleierung in ihrer Kommunikationsfreiheit massiv eingeschränkt, ein Verbot schafft Freiheit und bringt Befreiung.

In Österreich wird das Leben in Frieden und Freiheit besonders geschätzt, Einschränkungen darf es hier nicht geben. Für eine gelungene Integration ist es unabdingbar, dass unsere Leitkultur akzeptiert, angenommen und eingehalten wird. Dazu gehört das Verständnis, dass etwa die Burka weder zu unserer österreichischen, noch zu unserer europäischen Kultur gehört.

Dass das Kopftuch nun am Arbeitsplatz verboten werden darf, trägt dem Rechnung. Schon vor dem EuGH-Urteil haben einige europäische Länder übrigens Verbote der Vollverschleierung eingeführt. So ist die Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Frankreich und Belgien seit 2011 gänzlich verboten, in den Niederlanden erstreckt sich der Geltungsbereich des Verbotes auf öffentliche Einrichtungen sowie den öffentlichen Verkehr. In der Schweiz ist eine landesweite Gesetzgebung Gegenstand gesellschaftspolitischer Diskussionen - im Kanton Tessin ist das Vollverschleierungsverbot bereits in Kraft.

Und auch in Spanien findet ein solches in Gegenden Kataloniens Anwendung, beispielsweise in Barcelona, der Hauptstadt der Region. Darüber hinaus wäre eine europaweite Initiative für ein Vollverschleierungsverbot ein wichtiges Signal für die Freiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Und es wäre gleichzeitig ein deutliches Zeichen gegen Islamfanatiker.