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Erleichterungen für Selbständige

Von Walter Ruck

Gastkommentare
Walter Ruck ist Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist ein Meilenstein für mehr Transparenz, erleichtert zehntausenden Unternehmern den Alltag und kann auch Insolvenzen und Konkurse verhindern.


Seit 1. Juli gilt das neue Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz. Es sorgt künftig für mehr Rechtssicherheit zur Abgrenzung von Selbständigkeit und Unselbständigkeit. Das Gesetz enthält die wichtigsten Forderungen eines Modells der Wirtschaftskammer Wien. Zentraler Bestandteil ist, dass jeder Erwerbstätige vorab rechtlich verbindlich feststellen lassen kann, ob er als Selbständiger oder als Dienstnehmer anerkannt und korrekt sozialversichert ist.

Das klingt banal, ist aber in der Praxis ein Meilenstein für mehr Transparenz. Denn die Zuordnung von Selbständigen zur Sozialversicherung war über Jahrzehnte unscharf geregelt. In der Praxis wurden viele tausend Unternehmer von den Gebietskrankenkassen mit Sozialversicherungsnachzahlungen konfrontiert. Das wurde in der Regel immer dann schlagend, wenn die Gebietskrankenkasse den Werkvertrag eines selbständigen Auftragnehmers prüfte und zu dem Schluss kam, dass der Werkvertrag in ein Dienstverhältnis umzuwandeln wäre.

Was folgte, hat schon Unternehmer das wirtschaftliche Überleben gekostet. Denn die Nachzahlungen, die man als Auftraggeber - also als Kunde - zu leisten hatte, waren teilweise gewaltig. Weil die Gebietskrankenkasse ihre Forderungen für mehrere Jahre rückwirkend stellen durfte, gingen die Kosten schnell in die hunderttausende Euro. Und es traf die Betriebe völlig unvorbereitet. Eine dramatische Situation für die Unternehmen, ihre Geschäftspartner und ihre Mitarbeiter.

Dieser Problematik haben wir uns als Interessenvertretung intensiv angenommen und ein Modell für mehr Rechtssicherheit für Unternehmer und Selbständige erarbeitet. Denn das Recht zu entscheiden, ob man gerne selbständig sein möchte oder nicht, sollte beim jeweiligen Betroffenen liegen - und nicht allein bei der zuständigen Gebietskrankenkasse.

Oft trifft es Jungunternehmer, die sich erst am Beginn ihrer Selbständigkeit befinden und mit einem großen Kunden starten. Bisher wird ihnen die Chance genommen, sich etwas aufzubauen, ihren Kundenstock auszubauen und sich zu entwickeln. Sie wollen Unternehmer sein, wachsen und größer werden - werden aber daran gehindert. Das ist nicht die Offenheit und Freiheit, die eine moderne, leistungsorientierte Marktwirtschaft braucht.

Umso erfreulicher ist es, dass nun verbindliche und klare Regeln per Gesetz festgelegt wurden. Der Alltag für zehntausende Unternehmer und Selbständige wird in diesem Land ein gutes Stück einfacher. Und wir gehen davon aus, dass es durch den Wegfall von unerwarteten Nachzahlungen an die Sozialversicherung zu weniger Insolvenzen und Konkursen kommt. Dass unsere Forderungen nun Gesetz geworden sind, ist für uns als Interessenvertretung natürlich ein großer Erfolg und zugleich Auftrag und Ansporn, noch viele weitere Vereinfachungen für Unternehmer zu erreichen.