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Bitte keine Zwangsbeglückung

Von Barbara Zechmeister

Gastkommentare
Illustration: Fotolia/kras99

Bei der Digitalisierung dürfen analoge Nutzer nicht übergangen und der Datenschutz nicht ignoriert werden.


Es ist eine Tatsache, dass wir alle permanent in sämtlichen Lebenslagen und in ausufernder Weise mit technischen und digitalen Neuerungen konfrontiert sind. Diese werden immer raffinierter und werden standardmäßig in Gebrauchsgegenstände, Kleidung und andere Massenware integriert. Wie sich dies im Endeffekt auf den Alltag und auf die Privatsphäre auswirkt, kann seriöserweise niemand beantworten.

Eingedämmt wird die Anwendung der Künstlichen Intelligenz hoffentlich durch die Anwendung und Durchführung von datenschutzrechtlichen Normen. Natürlich kann dort nicht alles punktuell geregelt werden, da eine umfassende Berücksichtigung von "täglichen" Neuentwicklungen im technologischen Bereich durch eine statische Vorschrift gar nicht möglich ist. Stattdessen muss man durch Reaktion hinterherhinken, wodurch die Rechtslandschaft nicht gerade übersichtlicher wird, schon gar nicht für Susi & Otto Normalverbraucher.

Man sollte sich auf wenige einfache Grundsätze besinnen, welche völlig unabhängig vom jeweiligen Stand der technischen Möglichkeiten allgemein gelten. Die Grundrechte einer Person - dazu gehört nicht nur das Respektieren der Privatsphäre oder die Achtung der Menschenwürde - sollten immer höher stehen als massive wirtschaftliche Interessen eines anderen. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) wird zwischen "natürlichen Personen" und "Sachen" unterschieden. In Anlehnung daran wären wirtschaftliche Interessen quasi als nachgeordnete Kategorie in die Schranken zu weisen.

Wahlfreiheit zwischen analog und digital

Wichtig ist auch, dass man immer die garantierte Wahlfreiheit hat, im analogen Bereich bleiben zu können, und nicht gezwungen ist, alles in digitaler Form abhandeln zu müssen. Der Trend geht momentan leider dorthin, dass zum Beispiel bestimmte Produkte offline oder ohne sprachgesteuerte Assistenten immer weniger funktionieren. Solange es sich dabei um entbehrliche Dinge handelt, ist dies nicht so tragisch. Anders sieht es jedoch aus, wenn das auch für Geräte gilt, die der Großteil der Bevölkerung für den Lebensalltag benötigt - Herd, Kühlschrank, Zahnbürste, Brille oder Auto sind auf Dauerempfang und sammeln Daten, erstellen Bewegungsprofile etc. Die meisten lassen sich nicht deaktivieren oder haben keinen Ausschaltknopf.

Verantwortlich für sämtliche Funktionen - in Zusammenhang damit, was das smarte Gerät so die ganze Zeit tut und fröhlich übermittelt - und negative Auswirkungen sollte vielleicht der Hersteller sein, lediglich bei eklatanter oder sinnwidriger Fehlnutzung haftet in vernünftigem Rahmen der Benutzer.

Fraglich ist, welche Pflichten im Lichte der neuen Datenschutznormen auf die Nutzer, egal ob freiwillig oder nicht, zukommen. Müssen Gäste vor dem Betreten der eigenen vier Wände darüber informiert werden, dass deren Privatsphäre beeinträchtigt wird, weil die Geräte jede Regung und jeden Ton erfassen, sämtliche Daten (auch genetische oder biologische) sammeln, verknüpfen, weiterleiten und auswerten - dadurch wird der Gast auch "digital identifiziert" - und die Daten möglicherweise von dritter Seite in weiterer Folge dann gegen den Betroffenen verwendet werden? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Produkte mit Künstlicher Intelligenz in technischer Hinsicht (!) den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Privatsphäre enthalten?

Die technischen Möglichkeiten sollen natürlich nicht komplett verteufelt werden, denn in manchen Bereichen, wie etwa in der Medizin, bedeuten sie zweifellos einen enormen Fortschritt. Jedoch sollte unbedingt genau überlegt werden, ob alle Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz ganz automatisch und selbstverständlich - also zwangsweise - rund um die Uhr in allen Lebensbereichen im Hintergrund mitlaufen müssen oder mit Maß und Ziel eingesetzt werden - oder aufgrund freier Entscheidung lieber gar nicht.



Barbara Zechmeister ist Juristin mit Spezialisierung auf Datenschutzrecht und unterstützt Kunden im öffentlichen und privaten Sektor bei der Implementierung und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie war auch im Arbeitsrecht tätig.