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Ein Mini-Schritt in die richtige Richtung

Von Iris Thalbauer

Gastkommentare
Iris Thalbauer ist Geschäftsführerin der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Foto: Foto Wilke

Auch ausländische Online-Konzerne sollen Steuern zahlen - notwendig ist dabei eine globale Lösung.


Für Österreichs Handel ist die Schaffung von mehr Steuer- und Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen heimischen Händlern und ausländischen im Internet tätigen Großkonzernen unter anderem deshalb so wichtig, um den Kaufkraftabfluss aus Österreich zu verringern. Es braucht mehr Steuer- und Wettbewerbsgerechtigkeit für Österreichs Handel.

Denn jeder zweite Euro der Online-Ausgaben der Österreicherinnen und Österreicher fließt nicht in den heimischen Internet-Einzelhandel, sondern zu ausländischen Anbietern. In Summe ist davon auszugehen, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Jahr 2017 rund 3,6 Milliarden Euro beim Online-Shopping bei heimischen und noch einmal so viel bei ausländischen Online-Händlern ausgegeben haben.

Ein Beispiel: Derzeit fallen etwa Auslieferungslager internationaler Versandhändler als sogenannte Hilfsstätten nicht unter die steuerpflichtigen Betriebsstätten. Das hat zur Folge, dass große Warenlager, aus denen Produkte an Konsumenten ausgeliefert werden, in dem Land, wo sich das Lager befindet, nicht steuerpflichtig sind und lediglich die Ertragssteuer am Sitz des Unternehmens zahlen müssen, die durch Steuertricks bekanntlich verschwindend niedrig gehalten wird. Der Wettbewerbsnachteil für den heimischen Handel liegt auf der Hand, wo die Unternehmen mit einer Ertragssteuer von bis zu 25 Prozent konfrontiert sind.

Eine "Ausgleichssteuer" der EU für digitale Dienste

Nun hat die EU-Kommission eine Zwischenlösung für eine "Ausgleichssteuer" auf digitale Dienste auf EU-Ebene vorgeschlagen. Diese soll 3 Prozent betragen und für Unternehmen gelten, die im Internet weltweit 750 Millionen Euro an Erträgen pro Jahr und in der EU mindestens 50 Millionen Euro an Erträgen erwirtschaften. Die Bundessparte Handel der WKÖ als gesetzliche Interessenvertretung des heimischen Handels sieht diesen Vorschlag aus Brüssel zwiespältig: Es ist ein viel zu kleiner, ein Mini-Schritt, aber wenigstens führt er in die richtige Richtung.

Eine solche "Equalisation Tax" auf digitale Dienstleistungen wie etwa den Verkauf von Online-Werbung oder Online-Vermittlungsgeschäfte kann freilich nur eine erste, kurzfristige Steuerharmonisierungsmaßnahme sein. Problematisch bei einer solchen Steuer wäre auch, dass österreichische Unternehmen die Steuerlast unter Umständen zu tragen hätten. Die Steuer wäre nicht von Doppelbesteuerungsabkommen erfasst und brächte damit auch Rechtsunsicherheit. Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen inländischen Händlern und ausländischen im Internet tätigen Großkonzernen würde durch eine solche "Ausgleichssteuer" auf digitale Dienste auch (noch) nicht hergestellt.

Ertragssteuern dort, wo der Gewinn erwirtschaftet wird

In einem nächsten Schritt müssen jedenfalls neue Ansätze geschaffen werden, nach denen die Ertragssteuern dort zu entrichten sind, wo der Gewinn erwirtschaftet wird. Hier geht es um eine gerechtere Besteuerung des ausländischen Online-Handels.

Eine Lösung muss auf internationaler Ebene, im Idealfall auf Ebene der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD), hergestellt werden. Denn nationale Alleingänge verkomplizieren das Steuersystem in Europa noch mehr und behindern Unternehmen im Handel. Und das kann ja niemand wollen.