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Neues Wohnrecht für mehr E-Autos

Von Roland Ziegler

Gastkommentare
Roland Ziegler ist Vorstandsmitglied und Sprecher der Bundesverbands Elektromobilität Österreich (BEÖ), der die Interessen von elf Energieversorgern vertritt (www.beoe.at).

Damit die Errichtung von privaten Ladestationen leichter wird, sind gesetzliche Änderungen notwendig.


Die Elektromobilität nimmt in Österreich Fahrt auf. Das Angebot an E-Fahrzeugen wird vielfältiger, die Neuzulassungen von Elektroautos steigen kontinuierlich an, auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geht voran. Allein in Wien werden in den nächsten zwei Jahren 1000 neue Ladepunkte errichtet.

Bei der geplanten Expansion der E-Mobilität muss aber auch die private Infrastruktur mitziehen - und da hapert es am wichtigsten Ort: dem Zuhause. Immerhin erfolgen mehr als 80 Prozent aller Ladungen daheim (oder auch am Arbeitsplatz) - dort, wo die Autos ohnehin meist längere Zeit stehen. Am praktischsten wäre ein Ladestromanschluss direkt am Wohnort.

Die meisten Einfamilienhäuser in Österreich haben im Grunde bereits die besten Voraussetzungen zum Laden eines Elektroautos, doch das wissen nur die wenigsten. Ob in der Garage oder im Haus - es befindet sich meistens irgendwo bereits ein (Stark-)Stromanschluss. Herkömmliche Haushaltssteckdosen sind normalerweise nicht dafür gemacht, große Strommengen über einen langen Zeitraum fließen zu lassen.

Da die Lithium-Ionen-Akkus eines Elektroautos im Laufe der Jahre einige tausend Mal aufgeladen werden, lohnt sich auf jeden Fall die Anschaffung einer sogenannten Wallbox. Das Laden ist damit nicht nur wesentlich sicherer, sondern auch bedeutend schneller (mit bis zu 22 Kilowatt Leistung). Angeschlossen wird die Wallbox in der Regel an Drehstrom mit 400 Volt sowie 16 oder 32 Ampere. Für die Installation ist unbedingt ein Fachmann notwendig.

Doch was für einen privaten Hausbesitzer relativ einfach machbar ist, kann für jene, die eine Ladestation auf einem Stell- oder Garagenplatz in ihrer Wohnanlage installieren wollen, zu einem Hindernislauf werden. Vor allem dann, wenn es sich um ein Mehrparteienhaus oder eine Wohneigentümergemeinschaft handelt. Denn ohne die Zustimmung aller Eigentümer geht meist gar nichts. Sie müssen ihre Zustimmung geben - und in der Regel auch die mobilitätstechnische Aufrüstung der Immobilie zahlen.

Ähnlich wie bei der Wohnrechtsnovelle 2002, mit der der Zugang zum Internet erleichtert wurde, ist es jetzt notwendig, das Wohnrecht wieder einem Modernisierungscheck zu unterziehen. Die Umsetzung gewünschter technologischer Entwicklungen wie Elektromobilität oder die Einführung intelligenter dezentraler Energiesysteme werden ohne die entsprechenden Gesetzesänderungen im Wohnrecht nicht funktionieren.

Aus Sicht des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) sind daher rechtliche Änderungen im Wohnrecht raschest notwendig. Die Nachrüstung einer privaten Ladeinfrastruktur muss ähnlich wie die Privilegierung von Multimediadiensten im Wohnungseigentumsgesetz (Paragraf 16) und Mietrechtsgesetz (Paragraf 9) einfacher werden, damit der Umstieg auf Elektromobilität gelingen kann.