In etwas mehr als drei Wochen feiern wir den 100. Geburtstag der Republik Österreich, die sich in ihrer Gründungsphase "Republik Deutsch-Österreich" nannte. Eigentlich war es ein Dreiklang von Ereignissen, die sich damals innerhalb von 24 Stunden abspielten und Europa veränderten:

Am 11. November die Unterzeichnung des Waffenstillstandes zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich und damit die Beendigung des Ersten Weltkrieges.

Am gleichen 11. November die Unterzeichnung und Veröffentlichung eines Manifestes von Kaiser Karl, in dem er anerkannte, dass in Österreich "das Volk durch seine Vertreter die Regierungsgewalt übernommen" hat und er gleichzeitig "auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften" verzichte.

Am nächsten Tag, dem 12. November, wurde von einer Provisorischen Nationalversammlung in Wien einstimmig die Gründung der Republik Deutsch-Österreich beschlossen und dieser Beschluss in einer Sitzungsunterbrechung von der Rampe des Parlaments aus in einer turbulenten Szene "verkündet". Damit ging die mehr als 600-jährige Herrschaft der Habsburger in Österreich zu Ende.

Aber jedes große historische Ereignis hat eine Vorgeschichte - also eine Phase der Entwicklung und der dramatischen Zuspitzung - und eine Nachgeschichte, also eine Phase der Weiterentwicklung und der Konsequenzen.

Kaiser Franz Joseph
leitete Untergang ein

Die Vorgeschichte zum November 1918 reicht im weitesten Sinn wohl bis zum Regierungsantritt von Kaiser Franz Joseph und bis zur "unvollendeten Revolution" des Jahres 1848 zurück. Diese Revolution - eine Reaktion auf die Ära des Absolutismus und des Polizeistaates unter Metternich - wurde mit Waffengewalt niedergeschlagen. Todesurteile wurden verhängt und vollstreckt.

Aber wichtige Gedanken und Ideen der "1848er" konnte man nicht töten. Sie setzten Kaiser Franz Joseph "und sein Team" unter Druck und erzwangen in den nächsten Jahrzehnten einen Zickzackkurs, der zwischen Reaktion und Reform, zwischen Absolutismus und Konstitutionalismus, zwischen mehr Zentralismus und mehr Föderalismus hin und her schwankte.

Als sich Kaiser Franz Joseph mit den Staatsgrundgesetzen von 1867 endgültig zur Konstitutionellen Monarchie entschloss, war es fast schon zu spät, denn in dieser Zeit begann bereits eine Entwicklung in Richtung von Massenparteien, die mehr wollten als nur "Konstitutionalismus" und die die Forderung nach sozialen Rechten und nach Abschaffung des Kurienwahlrechtes zwecks Einrichtung einer "Volksvertretung" auf die Tagesordnung setzten.