Robert Sedlaczek ist Autor zahlreicher Bücher über die Sprache. Zuletzt ist "Österreichisch für Anfänger" im Verlag Amalthea erschienen, ein heiteres Lexikon, illustriert von Martin Czapka.

Robert Sedlaczek ist Autor zahlreicher Bücher über die Sprache. Zuletzt ist "Österreichisch für Anfänger" im Verlag Amalthea erschienen, ein heiteres Lexikon, illustriert von Martin Czapka.

Die regelmäßigen Leser meiner Kolumne wissen, dass ich ein Gegner des Binnen-I bin. Wenn Texte nach dieser oder nach einer ähnlichen Methode "konsequent durchgegendert werden", wie man neuerdings zu sagen pflegt, sind sie kaum noch zu lesen. Deshalb wird in den Tageszeitungen, in den Magazinen, in den Sachbüchern und in der Belletristik nicht gegendert. Meine Haltung zu dieser Frage ist unabhängig von der jeweiligen Regierung. Natürlich musste auch ich schmunzeln, als ich unlängst in der "Krone" las, dass Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) in seinem Ressort das Binnen-I abgeschafft hat. Seine Begründung: "Feministische Sprachvorgaben zerstören die gewachsene Struktur unserer Muttersprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit." Einige Zeitungen spekulierten, dass damit generell der geschlechtergerechte Sprachgebrauch beim Bundesheer abgeschafft sei. Der Erlass mit der Geschäftszahl S90100/6-S I/2018 sieht dies allerdings nicht vor. Zunächst wird auf einen Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 2001 Bezug genommen, in dem die Bundesminister aufgefordert werden, in ihren Ressorts auf den geschlechtergerechten Sprachgebrauch zu achten. Der Beschluss ging von dem damals für Frauenfragen zuständigen Bundesminister aus. Es war Herbert Haupt (FPÖ). Kunasek hat nun hinsichtlich der Formulierungen in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Formularen usw. neue Durchführungsbestimmungen erlassen: "Amtliche Schriftstücke sind im Sinne des Art. 8 Abs. 1 B VG nach den orthographischen Regeln der Amtssprache zu verfassen; dabei ist im Speziellen dem Grundgedanken einer möglichst leichten Lesbarkeit Rechnung zu tragen." Der Hinweis auf Artikel 8, Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes ist merkwürdig. Denn dort steht nur: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik." Kein Wort über die Orthographie. Weiter heißt es in Kunaseks ministerieller Anweisung: "Zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter sind in erster Linie geschlechtsneutrale Bezeichnungen (,die Studierenden‘ oder - wie im Heeresgebührengesetz 2001- ‚die Anspruchsberechtigten‘) vorzusehen." Wenn dies nicht möglich ist, soll eine Generalklausel dem Text vorangestellt werden: "Die in dieser Rechtsvorschrift verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen." Ganz am Schluss wird festgestellt, dass "das große I im Wortinneren (,StudentInnen‘) oder eine abgekürzte Nennung beider Geschlechter (,der/die Studierende‘)" nicht anzuwenden ist. Ich halte das für eine vernünftige Lösung, aber für eine sprachliche Nebelgranate. Offensichtlich wurde eilig eine eher bedeutungslose Anweisung gezimmert, um bei der Leserschaft der "Krone" zu punkten und von anderen Themen abzulenken. Den wenigen Soldatinnen wird es egal sein. Anderswo gäbe es für die Regierung viel zu tun. Wie lange dürfen noch Universitätsprofessoren Dissertationen ablehnen, weil diese nicht gegendert sind? Oder nur deshalb schlechtere Noten geben?