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Ein Fall von Fahrlässigkeit

Von Edwin Baumgartner

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Herr Vorsitzender, wir können noch hundert Tage weiterverhandeln, am Ende wird ein Faktum bleiben: Der Ernährer der Familie, die ich vertrete, ist tot, das sollte er nicht sein, und er wäre es nicht, hätte der Beklagte rechtzeitig Vorkehrungen getroffen.

Mein sehr geehrter Herr Kollege hat während des ganzen Prozesses mehrfach darauf hingewiesen ausgeführt, dass sich der Getötete selbst wissend in die Gefahr begeben hat. Genau das bestreiten wir aber energisch. Vielmehr stellt sich der Fall so dar, dass der Getötete die Gefahr, die von dem aggressiven Mob ausgegangen ist, nicht ansatzweise abschätzen konnte. Er hat sich sozusagen im guten Glauben genähert, wurde von dem Mob überfallen und auf die hinreichend erörterte besonders grausame Weise zu Tode gebracht. Andererseits ist dem Mob zugutezuhalten, dass er sich in unmittelbarer Gefahr glaubte. Doch mit der Feststellung einer Notwehr ist es nicht getan.

Schuld ist der Betreiber dieser Hühnerfarm, der seinen Betrieb fahrlässiger Weise nicht umzäunt hat. Erst dadurch wurde es Herrn Renard möglich, sich in Gefahr zu begeben und auf dem ungesicherten Gelände von einem 3000 Killerhühner umfassenden Mob angegriffen und zu Tode gepickt zu werden. Ich ersuche das Gericht, den Betreiber der Hühnerfarm zu verurteilen gemäß dem österreichischen Vorbild für Killerkühe.

Der "Guardian" berichtet, dass ein in eine französische Hühnerfarm eingedrungener Fuchs von den Hühnern attackiert und getötet worden ist.