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Kodex für Christchurch

Von Bernhard Baumgartner

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Im Vorfeld des Prozesses gegen den 28-jährigen Attentäter von Christchurch haben sich die großen Medienhäuser Neuseelands auf einen "Kodex" zur Berichterstattung verständigt: In einer von den Medien publizierten Selbstverpflichtung hielten sie fest, dass sie dem Mann "keine Plattform für die Verbreitung von rassistischen und terroristischen Gedanken bieten wollen". Man wolle "jede Berichterstattung über Äußerungen begrenzen, die Theorien zur weißen Überlegenheit oder terroristische Theorien aktiv fördern". Auch politische Gesten wolle man nicht zeigen. Die Anschläge, die dem Mann zur Last gelegt werden, haben 50 Menschen das Leben gekostet.

Selbstverständlich ist diese Selbstverpflichtung der richtige Weg. Noch besser ist, dass die Medien schon im Vorfeld ihren Richtlinien publiziert haben, um die Kriterien, mit denen man letztlich in die Berichterstattung eingreift, für jeden nachvollziehbar zu machen.

Dass so eine Regelung sinnvoll ist, kann man aus österreichischer Sicht nur bestätigen. Man erinnere sich nur an den Prozess gegen Briefbomben-Attentäter Franz Fuchs im Jahr 1999, der seinen Auftritt vor Gericht durch das Schreien rechter Parolen zu unterminieren versuchte. Diese fanden Eingang in alle Medien, die die politische Message des Attentäters weitertransportierten. Niemand kann bestreiten, dass das gesellschaftlich unerwünschte Konsequenzen haben kann, was einen Eingriff in die Berichterstattung wohl legitimiert.