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Ein halbes Verbot

Von Bernhard Baumgartner

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Ab dem Jahreswechsel tritt das sogenannte Plastiksackerl-Verbot in Österreich in Kraft. Bis 2021 soll damit den Tragetaschen aus Erdölproduktion der Garaus gemacht werden. An sich gilt das Verbot schon ab 2020, allerdings dürfen entsprechende Tragetaschen noch bis Ende 2020 abverkauft werden, wovon vermutlich breiter Gebrauch gemacht werden wird. Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Der Gesetzgeber, der das Verbot 2019 einstimmig beschlossen hat, ist damit in guter Gesellschaft. Denn 84 Prozent der Österreicher finden das "sehr gut" oder "gut". Nur 5 Prozent halten davon nichts. Auch andere Ländern haben entsprechende Verbote erlassen. Allerdings stellt sich die Frage, wieso zwar der Konsument kein Plastik mehr verwenden soll, aber dennoch eine massive Anzahl an Produkten schon von Haus aus in Plastik eingeschweißt ist. Hier besteht oft nicht einmal eine Wahlmöglichkeit für die Konsumenten: Man kann das verpackte Produkt zwar kaufen oder nicht, eines ohne Plastik gibt es aber oft gar nicht. Solange dieser Unfug nicht abgestellt wird, wird das Verbot nur einen Bruchteil seiner Wirkung erzielen können.