Zum Hauptinhalt springen

Bürgerpflicht zum ORF-Konsum?

Von Bernhard Baumgartner

Kommentare

Das Verhältnis zwischen Journalismus und Kommunikationswissenschaften ist nicht immer einfach. Nicht in normalen Zeiten, und in der Krise auch nicht. Da können schon einmal die Pferde durchgehen. So ortete etwa jüngst eine Klagenfurter Kommunikationswissenschafterin in einer Aussendung ihrer Universität offenbar eine "Bürgerpflicht, in akuten Gefahrensituationen Nachrichten öffentlicher Sender aufzudrehen". Denn Medien hätten zwei Aufgaben zu erfüllen: Einerseits die Verlautbarungen zum Schutz der Bürger zu transportieren, zeitgleich aber auch zu "hinterfragen, wie sinnvoll diese Informationen sind und wie sie auch einer kritischen Beobachtung standhalten können". Wie dies zeitgleich gehen soll, bleibt dabei genauso unklar wie auch die Frage, warum es unbedingt öffentlich-rechtliches Fernsehen sein muss. Tatsächlich gibt es vermutlich kein einziges privates Medium, das nicht genauso die Informationen der Regierung transportiert hat und auch beim kritischen Hinterfragen stehen private Fernsehsender dem ORF um nichts nach. Journalisten arbeiten hier wie dort, viele haben dieselbe akademische Ausbildung und ein immer regerer wechselseitigen Personalaustausch spricht auch nicht unbedingt für prinzipielle Unterschiede. Jahrzehnte nach der Etablierung von Privat-TV noch immer zu suggerieren, nur der ORF könne das mit den Nachrichten, ist bestenfalls in die Rubrik "obskur" einzuordnen. Auch wenn es auf einem Papier mit dem Logo einer Universität steht.