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Sinnbefreite Diskurse

Von Bernhard Baumgartner

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Eines kann man sicher sagen: Niemand hat sich einen zweiten Lockdown gewünscht, zumal ganz viele Betroffene noch damit beschäftigt sind, die Folgen des ersten aufzuräumen. Klar ist auch: Es gibt Branchen, die davon stärker betroffen sind als andere. Das liegt in der Natur der Sache. Schließlich sind Geschäftsmodelle, die darauf abzielen, möglichst viele Menschen an einem Ort zu versammeln, momentan einfach nicht möglich. Die Infektionszahlen und die schwindenden Intensivkapazitäten belegen, auch abseits des politischen Hickhacks, objektiv und klar, dass hier wohl keinen Tag zu früh gehandelt wurde, eher zu spät.

Der Pianist und Intendant Florian Krumpöck ("Kultur.Sommer.Semmering") will das jedoch nicht akzeptieren. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob der gegenwärtige Kultur-Lockdown im Widerspruch zur garantierten Freiheit der Kunst und tatsächlich ein gelindes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus darstellt. Das ist natürlich sein gutes Recht. Es ist allerdings auch das gute Recht, diese Aktion als sinnbefreit und überflüssig zu bezeichnen. Sinnbefreit vor allem deshalb, weil der VfGH für dieses Urteil viele Monate (wenn nicht sogar ein Jahr) brauchen wird. Bis dahin hat sich die Frage Covid (hoffentlich) erledigt. Das Urteil wird daher maximal retrospektiv von Interesse sein. Das gibt Krumpöck sogar frei zu, gehe es ihm doch auch darum, einen öffentlichen Diskurs zu befördern. Am Diskurs mangelt es ja offenbar gerade ganz besonders.