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Wer ist der echtere Deutschmeister?

Von Bernhard Baumgartner

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Gerichte werden bekanntlich mit den kuriosesten Streitigkeiten konfrontiert - und man darf sich dabei fragen, ob die Leute keine wichtigeren Sorgen haben. So musste nun ein Gericht zwischen zwei Musikkapellen schlichten, die sich beide als "Hoch- und Deutschmeister" bezeichnen. Die "Kapelle des K. und K. Infanterieregiments ‚Hoch- und Deutschmeister‘ Nr. 4" hatte die "k.u.k. Wiener Regimentskapelle IR4", die sich ebenfalls als "Deutschmeister" bezeichnete, geklagt und bekam Recht: Die Kapelle muss es künftig unterlassen, sich so zu bezeichnen, und wurde auch zur Vereinsnamensänderung, zur Rechnungslegung zwecks Schadensermittlung und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Sie antwortete mit Insolvenz.

Bekanntlich ist das k.u.k. Infanterieregiment Nr. 4 mit dem Ersten Weltkrieg mit Pauken und Trompeten untergegangen - vor mehr als 100 Jahren. Welche moderne Kapelle sich da nun rechtmäßiger aufs Original beruft, dürfte schwierig zu klären sein. Man darf sich fragen, wie viele Gutachten für einen zackigen Durchmarsch bei Gericht wohl nötig waren. Aber das Markenrecht war wohl unerbittlich. Wer als Erster die Idee hat, ist klar im Vorteil. Vielleicht können sich die verschmähten "Deutschmeister" ein noch älteres Regiment suchen und sich dessen Namen ausborgen. Anders gefragt: Ist ein Mozart-Trio auch dann täuschungsfrei "echt", wenn gar kein Mozart mitspielt? Wie auch immer: Jetzt darf wieder Ruhe im schwarz-gelben Fanblock einkehren. Darauf einen flotten Marsch!