Zum Hauptinhalt springen

Fürs Färöer-Wetter kann niemand was

Von Christoph Rella

Kommentare

Es existieren ja im Fußball eine Reihe vernünftiger Tatbestände, welche die Anwendung einer der härtesten Sanktionsmittel, die Strafverifizierung, rechtfertigen. Das kann etwa der Fall sein, wenn nicht spielberechtigte oder zu wenige Spieler eingesetzt sind, wenn Spielerpässe fehlen oder Gewalt, Rassismus und Seuchen wie in der Corona-Pandemie im Spiel sind. Selbst die kritisch beäugte Stammspielerregel, bei der bei Nicht-Einhaltung unterm Strich ein 0:3 rauskommen kann, hat ihre Befürworter.

Differenzierter ist die Sache mit der Strafverifizierung hingegen zu sehen, wenn eine Mannschaft nicht wie geplant bei einem Spiel antritt. Selbstverständlich sind kurzfristige Absagen, am Ende nur wenige Stunden vor Anpfiff, zu ahnden - vor allem, sollten sie mit Absicht oder mit Verweis auf nicht zwingende Sachverhalte herbeigeführt werden. Was aber, wenn die betroffene Mannschaft aufgrund "höherer Gewalt" nicht anreisen kann, so wie das im Vorfeld des Spiels des ÖFB-Teams auf Färöer im Raum stand?

Denn eines ist klar: Nur weil ein Flieger wegen Schlechtwetters nicht landen kann, kann man doch dafür nicht das betroffene Team verantwortlich machen und ein Spiel wegen Nicht-Antretens strafverifizieren. Hier sollte eine Klausel für Sicherheit sorgen. Das gilt auch für unvorhergesehene Airline-Konkurse wie jener von Sky Europe 2009. Weil der Flug gecancelt wurde, saß damals die Nationalelf der Färöer auf dem Trockenen und hätte es fast nicht mehr zum Spiel gegen Österreich nach Graz geschafft. Eine Strafe brauchte es immerhin doch nicht. Das ÖFB-Team siegte 3:1.