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Eine gelbe Karte für ein "Ätschbätsch"

Von Christoph Rella

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Bernhard Zimmermann hat einen Fehler gemacht und ist für eine Geste, die er im Wiener Derby vor der Anhängertribüne der Austria ausführte, mit einer gelben Karte - die schließlich die Basis für Gelb-Rot in der 58. Minute bildete - hart verwarnt worden. Wobei: So furchtbar gravierend war das an ein "Ätschbätsch" gemahnende Ohrenwacheln unter Beiziehung beider Hände auch wieder nicht. Erstens müssen sich auch Spieler (oft viel üblere) Gesten von Fans gefallen lassen, und zweitens gibt es einige Beispiele für ähnliche Vorfälle, in welchen die Übeltäter von den Unparteiischen maximal mündlich verwarnt wurden.

Das ist angesichts der unklaren Formulierung der Fifa-Regel 12, wonach die Sanktionierung eines Torjubels "mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten" allein dem Schiedsrichter überlassen ist und damit keine transparente Handlung darstellt, auch kein Wunder. Die Grenzen zwischen Jubel oder Provokation sind nicht klar definiert -und selbst wenn sie es sind, riecht das nicht selten nach Willkür, wie etwa das Verbot, einen Treffer mit entblößtem Oberkörper zu feiern. Begründet wurde diese Regel übrigens damit, dass Fans aus islamischen Ländern der Anblick eines Sixpacks schlicht nicht zuzumuten sei.

Wie man es macht, macht man es falsch. Allerdings sollte man mit Blick auf Verbote nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Es gibt schließlich Schlimmeres als eine "Ätschbätsch"-Geste. Im Iran etwa wurden Spieler gesperrt, weil sie beim Torjubel das Gesäß eines anderen berührten. Wem das noch nie passiert ist, der zücke als Erster die Arschkarte.