Zum Hauptinhalt springen

Frankreich schafft TV-Gebühr ab

Von Bernhard Baumgartner

Kommentare

Die geplante Abschaffung der Rundfunkgebühren in Frankreich rückt näher. Nach der Nationalversammlung hat auch der Senat als zweite Parlamentskammer für einen entsprechenden Artikel im Rahmen der Prüfung des Nachtragshaushalts gestimmt. Künftig soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter anderem durch einen Teil der Mehrwertsteuer finanziert werden. Der Senat will allerdings, dass diese Regelung nur bis Ende 2024 gilt. Die Regierung solle in der Übergangszeit eine "echte Reform" des Sektors vorlegen, die mit einer "angemessenen Mittelzuweisung" einhergeht, hieß es in einem angenommenen Änderungsantrag.

Und genau das könnte ein Problem sein. Denn darüber, was "angemessen" bedeutet, gibt es mit ziemlicher Sicherheit geteilte Meinungen. In der Praxis bedeutet das, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einmal im Jahr mit dem Finanzminister sein Budget verhandeln muss. Demselben Minister, den er womöglich am Tag zuvor harsch kritisiert hat. Niemand wird bestreiten, dass das für beide Seiten eine unmögliche Situation ist. In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof kürzlich in einem Erkenntnis einem solchen, etwa von der FPÖ geforderten Modell schon vorgebaut, indem er in einem Erkenntnis von einer "Finanzierungspflicht" ausgeht.

Womöglich ist doch eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer der bessere und unabhängigere Weg. Ein Modell übrigens, das man sich in Österreich durchaus anschauen könnte.