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Das passive Geständnis

Von Christian Mayr

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Sich schützend vor den mutmaßlich größten Sport-Betrüger aller Zeiten zu stellen, ist in diesen Tagen nicht wirklich in Mode. Mit dem spanischen Fünffach-Gewinner der Tour de France, Miguel Indurain, hat es nun doch einer gewagt, sich auf die Seite von Lance Armstrong zu werfen.

"Ich bin ein bisschen fassungslos, dass er nur aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt worden ist", sagt die dominierende Radsport-Persönlichkeit der 1990er Jahre. Immerhin sei Armstrong nie positiv getestet worden und habe außerdem alle Prozesse gewonnen. Eine Meinung, die im allgemeinen Furor auf den gestürzten Rad-Star nicht untergehen sollte - entspricht sie doch schlicht rechtsstaatlichen Prinzipien. Denn tatsächlich nimmt es wunder, dass eine derart breite Vorverurteilungswelle losbricht, nur aufgrund von Indizien und Zeugenberichten gegenüber der naturgemäß ehrgeizigen US-Anti-Dopingagentur. Vor einem unabhängigen Gericht ist der siebenfache (nunmehr Ex-)Tour-Sieger noch lange nicht schuldig gesprochen. Und genau darum geht es jetzt: Erwidert Armstrong nicht die Anschuldigungen mit derselben Vehemenz, fordert er nicht seine Triumphe vor rechtsstaatlichen Instanzen oder dem Sportgerichtshof zurück, legt er gleichsam ein passives Geständnis ab. Ein solches Mini-Geständnis könnte er aber bereits am Dienstag hinausgezwitschert haben: Auf seinem Twitter-Profil ließ er seine Tour-Siege flugs verschwinden. Das Eingeständnis der Schuld im Zeitalter des Web 2.0?