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Gewählt, um dann zu verschwinden

Von Walter Hämmerle

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Landtage zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur in Wahlkampfzeiten aus jener Versenkung auftauchen, in der sie sich ansonsten freiwillig verstecken.


Geht man rein nach der Verfassung - aber wer tut das in diesem Land schon? -, wären die Länder ja eigentlich parlamentarische Demokratien, in denen die Landtage das Zentrum politischer Entscheidungsprozesse darstellen. Das ist natürlich noch ungleich realitätsferner als die ohnehin abenteuerliche Vorstellung, der Nationalrat sei die Machtzentrale der heimischen Bundespolitik. Im Unterschied zu den Landtagen hat das Parlament im Hohen Haus aber wenigstens als Institution eine gewisse Restwürde gegenüber den tonangebenden Parteien und der Regierung verteidigen können.

Das kann von den Landtagen eher nicht behauptet werden. Geschichten eines politischen Eigenlebens sind, aus den letzten Jahrzehnten jedenfalls, nicht wirklich überliefert (sieht man von der Tragikkomödie der hinausgezögerten Auflösung des Kärntner Landesparlaments einmal ab). Allenfalls, wenn Landesregierungen es allzu bunt treiben und kurz davor sind (oder es schon geschafft haben), das Land gegen die Wand zu fahren, schwingen sich die Landtage dazu auf, sich ihrer politischen Kernaufgabe zu besinnen - und dem Treiben ihrer Regierungen in Gestalt von Untersuchungsausschüssen kritisch zu beleuchten (wie jüngst in Kärnten wegen der Hypo Alpe Adria und derzeit in Salzburg wegen der Spekulationsgeschäfte). Ansonsten jedoch dringt wenig von deren Tätigkeit an das Ohr der Öffentlichkeit.

Schwierig zu sagen, warum es so weit gekommen ist, zumal es wahrscheinlich nach 1945 schon immer so war. Wahrscheinlich spielt mit, dass ein Landtagsmandat in aller Regel nichts ist, was in Wahlkämpfen erobert, sondern in Parteisitzungen vergeben, bestenfalls erstritten wird. Dafür sorgt schon das geltende Listenwahlrecht.

Allerdings ist auch dieses nicht gottgegeben. Tatsächlich finden sich durchaus interessante Experimente, wenngleich nur auf freiwilliger Basis. So gilt etwa auch dieses Mal wieder bei den niederösterreichischen Schwarzen der Grundsatz, dass - ungeachtet der Listenreihung - derjenige ein Mandat erhält, der im Wahlkreis die meisten Vorzugsstimmen erhält.

Das Beste daran ist, dass es offensichtlich nur Gewinner bei dieser Regelung gibt (vom Listenersten, der dann überholt wird, einmal abgesehen): Die Partei profitiert, weil jeder aussichtsreiche Kandidat wochenlang um Vorzugsstimmen rennt; und die Bürger erhalten ein klein wenig mehr Mitsprache. Dass dabei mitunter innerparteilich auch einmal die Fetzen fliegen, wird durchaus in Kauf genommen.

Nur als Idee geistert dagegen immer wieder die Forderung nach einer Direktwahl der Landeshauptleute durch die politische Arena. Das Beste, was sich dazu sagen lässt, ist, dass sich dadurch wenigstens die verfassungsrechtliche an die politische Realität annähern würde. Tatsächlich funktionieren die Länder im Alltag ohnehin nach der Logik von Präsidialrepubliken mit direkt gewähltem Staatsoberhaupt. Das allein ist jedoch kein Argument, eine politische Fehlentwicklung - die Abkopplung der Landeshauptleute von einer funktionierenden parlamentarischen Kontrolle - auch noch rechtlich festzuschreiben.