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Der Bundesrat, der nervige kleine Bruder

Von Wolfgang Zaunbauer

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Der Bundesrat ist ein politisches Ärgernis. Er ist so etwas wie das parlamentarische Pendant zum nervigen kleinen Bruder, den man zum Fußballspielen mit Freunden mitnehmen muss, weil die Mutter es gesagt hat. Das Fußballspiel ist die Gesetzgebung und die Mutter ist die Bundesverfassung, die vorschreibt, dass auch der Bundesrat mittun muss. Das Ergebnis ist, dass der kleine Bruder zwar mitgehen darf, beim Match aber die meiste Zeit auf der Ersatzbank sitzen muss.

Das Hauptproblem der Länderkammer ist ihre Machtlosigkeit. Gegenüber dem Nationalrat besitzt sie in den meisten Fällen nur ein suspensives, also aufschiebendes Veto. Dazu kommt, dass der Bundesrat auch von seinem Initiativrecht nur spärlich Gebrauch macht. Gerade mal eine Gesetzesinitiative (2011 die Vereinfachung der Gemeindekooperationen) ging in den vergangenen Jahren auf ihn zurück.

Angesichts dessen ist die weitverbreitete Unzufriedenheit mit diesem föderalistischen Vehikel verständlich. Während manche daher die Abschaffung fordern, wollen andere eine Aufwertung der Länderkammer. Spannend ist diesbezüglich die Idee, dem Bundesrat ein allgemeines Zustimmungsrecht für jene Bereiche einzuräumen, die die Länder tatsächlich berühren - und die Mitwirkungsrechte aber auch auf diese Bereiche zu beschränken.

Zu überlegen wäre dann aber auch eine Änderung der Zusammensetzung des Bundesrates. Die Vertretung anhand der Bevölkerungsgröße haben wir schon im Nationalrat. Im Bundesrat könnten hingegen (wie im Schweizer Ständerat) alle Länder gleich stark vertreten sein. Jedenfalls sollte sich etwas ändern, sonst bleibt der nervige kleine Bruder immer am Spielfeldrand sitzen.