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Verlorene Stimmen

Von Martyna Czarnowska

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Wer längere Zeit in einem anderen EU-Land lebt, riskiert den Verlust seines Wahlrechts in der alten Heimat - vor allem in fünf Mitgliedstaaten.


Viviane Reding und Harry Shindler trafen einander in Brüssel. Sie kommt aus Luxemburg, er aus Großbritannien. Doch der Veteran Harry Shindler, der im Zweiten Weltkrieg an den Kämpfen um Rom teilgenommen hatte, lebt schon lange nicht mehr in seinem Land, sondern in Italien. Lange genug, um das Wahlrecht in seiner ursprünglichen Heimat verloren zu haben.

Mit Viviane Reding hatte Harry Shindler die geeignete Ansprechperson für seine Geschichte. Denn die Luxemburgerin ist EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Im Vorjahr hat sie angekündigt, sich für eine Wahrung des Wahlrechts von EU-Bürgern im Ausland einzusetzen. Vor kurzem hat sie Vorschläge präsentiert, die dazu beitragen sollen.

Für Reding gleicht der Entzug des Wahlrechts für Menschen, die eine bestimmte Zeit in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, nämlich einer Bestrafung für das Recht auf freie Niederlassung. Wer seine Stimme nicht mehr in seiner alten Heimat abgeben kann, erhält in der neuen ja auch keine Möglichkeit dazu. An nationalen Urnengängen darf er dann nirgends teilnehmen, lediglich an europäischen und lokalen.

Beschwerden darüber hat die Kommission nach eigenen Angaben hunderte erhalten. Weitere langten auch im EU-Parlament ein. Wie viele Unionsbürger allerdings tatsächlich betroffen sind, lässt sich kaum schätzen. Doch leben mehr als eine Million Briten, eine halbe Million Iren und an die hunderttausend Zyprioten in einem anderen Land.

Diese drei Staaten - gemeinsam mit Dänemark und Malta - sind es auch, deren Regelungen der Brüsseler Behörde wenig gefallen. Dabei dauert es in Großbritannien am längsten, das Wahlrecht zu verlieren. Dieses wird Bürgern entzogen, die 15 Jahre lang nicht mit einer Adresse im Wählerverzeichnis eingetragen waren. Darin dürfen emigrierte Dänen wiederum nur verbleiben, wenn sie ihre Absicht aktenkundig machen, innerhalb von zwei Jahren zurückzukehren. Iren haben dafür nur eineinhalb Jahre Zeit; und 18 Monate sind auch für Malteser eine kritische Spanne. Am schnellsten kann es für Zyprioten gehen: Diese verlieren ihr Wahlrecht schon, wenn sie in den sechs Monaten unmittelbar vor einem nationalen Urnengang nicht auf der Insel gewohnt haben.

Die Kommission findet, dass einer der Hauptgründe für einen Entzug des Rechts mittlerweile überholt sei: Der Verlust der Verbindungen zur Heimat scheint als Argument obsolet zu sein in Zeiten, in denen jeder das politische Geschehen in seinem Land im Internet verfolgen kann.

Daher fordert die Behörde die Staaten auf, flexibler zu werden und den Einwohnern etwa zu ermöglichen, einen Antrag auf Verbleib im Wählerverzeichnis zu stellen. Auch könnten die Auslandsbürger rechtzeitig über den drohenden Verlust und die Voraussetzungen, dies abzuwenden, informiert werden.

Viel mehr, als den Mitgliedern Empfehlungen zu geben, kann die Kommission aber nicht tun. Es sind nationale Regelungen, die geändert werden müssten. In Dänemark ist es sogar die Verfassung. Die umzuschreiben ist nicht so einfach, wie ein Wahlgesetz zu ergänzen.