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Deutsche Sprache, gemeine Sprache

Von Edwin Baumgartner

Kommentare

Doppelbedeutungen können so was von gemein sein! Da hat man zerquälten Hirnes endlich einen prägnanten Satz gefunden, einen, in dem sich alles ausdrückt, was man sagen will, und schon tippen Interessenvertreter flinkfingerig das Lob auf Homepages und Facebook-Seiten. Nur leider sind diese Interessenvertreter so in der Materie drin, dass keiner die Katastrophe bemerkt. Sie spielt sich außerhalb ihres Denkbereichs ab. Etwa so, wie man seiner Betreuerin von der Bank Austria sagt, man habe den Krimi irrtümlich auf der Bank liegen lassen. Die gute Frau wird dann auch nicht an das abblätternde grüne Ding zum Sitzen im nächsten Beserlpark denken, sondern sich erbötig machen, in der Filiale auf die Suche zu gehen.

Etwas Ähnliches ist dem Video-Blogger Martin Habacher mit seinem Video "Wie schmeckt eigentlich Behinderung?" passiert. Da paraphrasiert er den McDonald’s-Spot "Der neue Grand Royal: everyone’s lovin’ it", in dem eine schöne Frau am Kussgeschmack erkennt, was der Mann gegessen hat - nur beim letzten nicht.

In Habachers eigentlich sehr witzigem Video küsst die Frau Männer, die eine eindeutig erkennbare Behinderung haben, und scheint diese am Geschmack zu identifizieren - nur beim letzten Mal nicht, weil der Mann eine nicht sichtbare Krankheit hat. Die Absurdität ist einkalkuliert, der Spot fabelhaft. Und dann kommt er, der letzte Satz, der Satz mit der Botschaft - und die lautet: "Behinderung ist geschmacklos."

Die Behinderung als Verstoß wider die guten Sitten? - Natürlich war’s so nicht gemeint. Aber Doppelbedeutungen können auch wirklich so was von gemein sein!