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Der Konsens bröckelt

Von Peter Hilpold

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Warum der Widerstand gegen den Globalen Migrationspakt wächst.


Im Dezember 2018 soll in Marokko der Globale Migrationspakt unterzeichnet werden, der bereits am 13. Juli 2018 in New York feierlich verabschiedet worden ist. Eineinhalb Jahre dauerte die Arbeit an diesem Dokument in einem weltweiten Beratungsprozess, um das immer drängender werdende globale Migrationsproblem in den Griff zu bekommen. Die Zusammenarbeit der Staatenvertreter verlief weitgehend friktionsfrei; sie war getragen von der Überzeugung, an einem wichtigen solidarischen Anliegen der Staatengemeinschaft zu arbeiten.

Auch Österreich hat sich bei diesen Beratungen engagiert. Von den 193 UN-Mitgliedstaaten haben allein die USA nicht zugestimmt; Ungarn hat sich nachfolgend zurückgezogen. Nun aber werden immer größere Bedenken in einer immer größer werden Zahl von Unterzeichnerstaaten laut, sodass der ursprünglich nahezu universelle Konsens immer mehr zu bröckeln zu scheint. Auch in Österreich werden die Gegenstimmen immer lauter, was eine nähere Auseinandersetzung mit den Hintergründen angezeigt erscheinen lässt.

Ein grundsätzlich positiver Blick auf die Migration

Ein kursorischer Blick in das 24-Seiten-Dokument muss in einem ersten Moment zu ungeteilter Zustimmung führen: So werden darin menschenrechtliche Schutzansprüche der Migranten betont, wobei besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen, Mädchen, Kindern spezielle Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dabei handelt es sich durchwegs um Rechte, die bereits Gegenstand anderweitiger Rechtsverbürgungen sind und eigentlich keiner erneuten Bestätigung bedürften. Es wird die wohl auf uneingeschränkte Zustimmung stoßende Forderung betont, die Migrationsursachen in den Herkunftsländern wirksam anzugehen. Und es wird eine Migrationssteuerung versucht - ebenfalls ein seit langem vorgetragenes Bestreben, insbesondere von den wichtigsten Zielländern der Migration.

Die vielfach im Netz, aber auch von einzelnen politischen Bewegungen vorgetragene Behauptung, dieses Abkommen fördere Migration und schränke die staatliche Souveränität bei ihrer Kontrolle ein, ist so bestimmt nicht richtig. Zutreffend ist allerdings, dass dieses Dokument ein grundsätzlich positives Licht auf das Migrationsphänomen wirft, wenn es den Beitrag der Migranten zur Wohlstandsmehrung und zum Ausgleich bestimmter demografischer Trends (konkret der Alterung) in den Zielländern beleuchtet.

Die Kosten von Zuwanderung und Geldtransfers mindern

Die Kosten der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte sollen gemindert werden, ebenso jene der Geldtransfers in die Herkunftsländer. Wiederholt wird der Klimawandel als Migrationsursache angesprochen, ohne dass diesem jedoch ein Zuwanderungsanspruch zugeordnet würde. Dieses Abkommen wird explizit als nicht-bindend deklariert. Ist es somit ein unbedenkliches Dokument, das auch alle europäischen Staaten bedenkenlos unterzeichnen könnten?

Diese Sichtweise wäre wohl zu vereinfachend - auch, da sie die Wirkungsweise völkerrechtlicher Regelungen verkennt. Anders als im nationalen Recht ist im Völkerrecht keine strikte Trennlinie zwischen bindenden und nicht-bindenden Dokumenten zu ziehen, sondern entscheidend ist die faktisch-politische Autorität, die dieses ausstrahlt, also die Anerkennung, die in dieses hineingetragen wird. Wenn rechtlich-politische Forderungen vorgetragen werden, werden internationale Dokumente häufig undifferenziert nach ihrer rechtlichen Bindungswirkung zitiert.

Das eigentliche Problem an diesem Abkommen mag an einem Umstand liegen, der wie ein Paradoxon klingt: Es ist der Versuch der Regelung dieses Phänomens selbst, der in vielen Zielländern der Migration auf Unbehagen und Misstrauen stößt. Der Text könnte den Eindruck erwecken, er legitimiere Migrationsbewegungen oder heiße sie gar gut, ohne dass er auch nur annähernd imstande wäre, diese komplexe Tatsache in den Griff zu bekommen.

Enorme Herausforderungen für die Zielländer

Migration ist in vielerlei Hinsicht positiv zu bewerten, sie kann aber auch enorme Herausforderungen für die Zielländer schaffen. Ein internationales Dokument, das kaleidoskopartig nur einzelne positive Elemente der Migration hervorhebt, aber praktisch keine der damit verbundenen Herausforderungen auch nur annähernd in wirksamer Form angeht, könnte für die Zielländer zum Ballast werden.

Es könnte sich die Sichtweise durchsetzen, dass ein unilateraler, einzelstaatlicher Regelungsansatz zu bevorzugen sei, auch wenn dieser letztlich an diesem globalen Phänomen scheitern muss. Damit ist ein Dokument, das allein schon deshalb begrüßenswert wäre, weil es wichtige menschenrechtliche Errungenschaften in Erinnerung ruft, mit erheblichem Widerstand konfrontiert. Es hätte wahrscheinlich auf UN-Ebene einer viel breiteren Solidaritätsbekundung ohne Schaffung einseitiger Belastungssituationen bedurft, wenn sich die UNO hier wieder wirksam ins Spiel bringen möchte, was langfristig wohl unvermeidbar sein wird.