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Allgemeine Verunsicherung

Von Martina Madner

Leitartikel
Martina Madner ist Redakteurin im Ressort Österreich.
© Wiener Zeitung, Thomas Seifert

Nun wird also über Anwesenheitspflichten für Asylsuchende debattiert. FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus will "ein Ausgehverbot für Asylwerber in der Nacht prüfen". Obwohl Kanzler Sebastian Kurz sowie mehrere Verfassungs- und Menschensrechtsexperten daran erinnerten, dass das rechtswidrig ist, beendete Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Debatte nicht. Er verlagerte sie hin zu Hausordnungen von Quartieren "wie beim Bundesheer" oder "in einer Kuranstalt". Solche gibt es bereits, warum also die Debatte?

Gudenus führte zwei Morde mit Asylsuchenden als Tatverdächtigen als Grund für seinen Vorstoß an. Auch Strache sprach von nächtlichen Zusammenrottungen und Gewalttaten, die es mit solchen Anwesenheitspflichten zu verhindern gelte.

Es sind mehrere Probleme, die diese Debatte aufreißt: Eines ist, dass unabhängig von Kriminalitätsstatistiken Gewalt bestimmten Gruppen zugeordnet wird - und zwar Ausländern, insbesondere Asylsuchenden. Das verzerrt die Realität: Die meisten Gewaltopfer, insbesondere Frauen und Kinder, kennen die Täter gut. Beim Großteil der ermordeten Frauen war und ist der Täter entweder direkt in der Familie oder im Bekanntenkreis zu finden - und nicht unter komplett Fremden. Trotzdem wird zweierlei Recht anstelle des einen geschaffen - wie übrigens schon beim Waffengesetz, das für Drittstaatsangehörige verschärft, für andere wie etwa Jäger aber gelockert wurde, was übrigens angesichts des Dreifachmordes eines Jägers innerhalb seiner Familie nicht schlüssig zu argumentieren ist.

Das zweite Problem entsteht bei der Durchsetzung von Hausordnungen. Hoheitliche Gewalt ist Sache der Polizei und der Behörden - und das ist gut so. Am Beispiel des BVT-U-Ausschusses wurde einmal mehr klar, das das Delegieren solcher Aufgaben an Private nicht mehr Sicherheit, sondern Sicherheitsprobleme mit sich bringen kann. Flüchtlingsunterkünfte aber werden von Privatpersonen oder NGOs betrieben. Das Recht auf persönliche Freiheit ist Verfassungsrecht. Es durch Hausordnungen zu beschneiden, kann und soll genauso wenig Aufgabe privater Quartiergeber sein, wie solches Recht zu exekutieren.

Österreich gehört außerdem seit Jahren zu den sichersten Staaten weltweit: Es gibt Gewalttaten, aber auch eine funktionierende Strafverfolgung derselben. Mit der ständigen Debatte um angebliche Sicherheitslücken lässt sich vollkommene Sicherheit nicht erreichen. Im Gegenteil: Die Konzentration darauf führt zu mehr Verunsicherung, während komplexere Probleme im sozialen gesellschaftlichen Miteinander nach wie vor auf Lösungen warten. Dabei könnte angstfreie und lösungsorientierte Sachpolitik wesentlich besser von Zukunftsängsten befreien.