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Zeit für neue Regeln

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

Auch Traditionen, die geschriebenen wie die ungeschriebenen, kommen in die Jahre. Neue Zeiten erfordern dann mitunter neue Regeln. Wie schnell das gehen kann, lässt sich in Großbritannien beobachten, wo das Brexit-Chaos die ungeschriebenen Verfahrensregeln der ältesten Demokratie der Welt der Lächerlichkeit preisgibt.

Auch in Österreich passt manche Tradition nicht mehr zur neuen Realität der Republik. Nicht nur, weil sich die Maßstäbe geändert haben, dies schon auch; aber vor allem, weil sich die Bereitschaft gewandelt hat, eine Regel nach ihrer Idee und nicht nur nach dem Wortlaut zu befolgen.

Dass die 14 Mitglieder des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) keinen Unvereinbarkeitsregeln unterliegen, ist die Fortschreibung einer historischen Tradition bis in die Gegenwart.
In den ersten Jahrzehnten der Republik ließ sich das Richteramt problemlos mit anderen Tätigkeiten verbinden. Nur für Beamte gilt seit jeher der Umstand, dass sie Teil einer Weisungskette sind, als unvereinbar mit einer unabhängigen Grundsatzrechtsprechung. Ansonsten aber gehörten und gehören Nebentätigkeiten der VfGH-Richter als Freiberufler oder Aufsichtsorgane zum Normalfall.

Das sorgt zwar schon seit Jahren für wiederkehrende Diskussionen, doch den Ruf, die Mitglieder zu Vollzeitrichtern ohne Nebenbeschäftigungen zu machen, hat bisher noch jede Regierung ungeachtet ihrer Zusammensetzung überhört.

Es ist nun Zeit, dass sich dies ändert. Zwei Argumente sind dafür ausschlaggebend. Da ist zum einen die enorm gestiegene Arbeitsbelastung der Höchstrichter. 1950 wurden lediglich 303 Fälle an den VfGH herangetragen, 2017 waren es bereits 5047 - Tendenz weiter rasant steigend.
Das schreit geradezu nach Vollzeitjobs.

Das vielleicht noch wichtigere Argument ist die politische Dimension dieser Tätigkeit. Jeder Richter am VfGH sitzt dort,
weil er das Vertrauen zumindest einer der großen Parteien besitzt. Dass das Höchstgericht trotzdem unabhängig agiert, belegt die lange Liste seiner Erkenntnisse wider vermutete Mehrheiten im Inneren. Dazu tragen auch die geheimen Abstimmungen und das Fehlen einer "Dissenting Opinion" bei.

Diese Unabhängigkeit müssen die Richter durch eine angemessene Distanz zur Politik schützen. Für Juristen muss das unverständlich klingen, sie orientieren sich an fixen Normen, nicht an politischer Optik. Rein juristisch war deshalb der Auftritt des VfGH-Richters Michael Rami, der dort auf einem FPÖ-Ticket sitzt, als Medienanwalt von Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Donnerstag also zulässig. Politisch ist diese Verbindung für den VfGH fatal.

Es ist Zeit für neue, klare Regeln.