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Juristische Spitzfindigkeiten

Von Brigitte Pechar

Leitartikel
Brigitte Pechar ist Leiterin des "Österreich"-Ressorts.

Die Entscheidung von Nils Wahl, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, zur Rechtmäßigkeit der deutschen Pkw-Maut - und gegen die Klage Österreichs - ist für zahlreiche Europarechtler nicht verständlich. Es sei ein "Musterbeispiel für indirekte Diskriminierung", damit würde "jeder Diskriminierung über Steuern Tür und Tor geöffnet". Und tatsächlich hat ja bereits Verkehrsminister Norbert Hofer anklingen lassen, dass er sich für Österreich ein ähnliches Mautmodell vorstellen kann: Maut für alle, aber in Österreich Steuerpflichtige erhalten die Mautausgaben über eine Kfz-Steuer zurück.

Tatsächlich haben die EU-Länder im Steuersystem einen großen Spielraum und damit einen Lenkungsmechanismus in Händen. Steuerliche Modelle könnten daher für nahezu alle Bereiche überdacht werden. Zum Beispiel: Studiengebühren für alle, aber die in Österreich steuerzahlenden Eltern von Studierenden erhalten diese zurück.

Aber man muss gar keine Beispiele konstruieren. Österreichs indexbasierte Familienbeihilfe wird vermutlich beim EuGH landen. Die zuständige Kommissarin hat diesbezüglich bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet: Seit Jahresbeginn erhalten Arbeitnehmer in Österreich, deren Kinder im Ausland leben, nur noch den Wert, der den dortigen Lebenshaltungskosten entspricht, was für Kinder in Rumänien eine Halbierung bedeutet.

Die neue Familienbeihilfe wird ähnlich argumentiert wie die deutsche Maut: Denn es handle sich hier ebenfalls um eine Steuerleistung, sagt die österreichische Regierung, weil die Arbeitgeber eine Steuer zahlen, die nicht im Bruttogehalt enthalten ist, sondern die an der Lohnsumme bemessen wird. Diese Abgabe an den Familienlastenausgleichsfonds ist daher jedenfalls keine Sozialversicherungsabgabe.

Sollte der EuGH dem Generalanwalt folgen und die Klage Österreichs gegen die deutsche Maut abweisen, rechnet sich Österreich ähnliche Chancen für die indexierte Familienbeihilfe aus. Sicher ist aber derzeit weder das eine noch das andere.

In beiden Fällen wäre eine europäische Lösung besser gewesen. Der Unterschied ist, dass Deutschland seine Maut-Regelung mit der EU-Kommission abgesprochen hat, im Fall Österreichs war die Kommission von Anfang an dagegen. Ein Schelm, wer denkt, dass hier doch nicht alle Mitgliedstaaten gleich sind.

Eines sagt die Vorentscheidung des Generalanwalts aber mit Sicherheit aus: Schwache Politik lässt viel Spielraum für Entscheidungen der Gerichte.