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Rückkehr der IS-Kämpfer

Von Siobhán Geets

Leitartikel
Siobhan Geets ist Redakteurin im Europa-Ressort der "Wiener Zeitung".
© Luiza Puiu

Jahrelang hat der sogenannte Islamische Staat in Syrien und im Irak gewütet. Er hat ganze Gebiete entvölkert, er hat gemordet, vergewaltigt, gefoltert und versklavt. Heute gilt der IS als geschlagen, hunderte Dschihadisten sitzen in kurdischen Gefangenenlagern in Nordsyrien.

Die Kurden wollen IS-Gefangene aus dem Ausland loswerden, das ist verständlich. Wer nach Österreich kommt und ein schweres Verbrechen begeht, der soll abgeschoben werden, dasselbe gilt für Gefährder. Wenn wir wollen, dass die Herkunftsländer ihre Dschihadisten zurücknehmen, dann können wir nicht gleichzeitig heimischen IS-Kämpfern die Einreise verweigern. Auch, wenn es wehtut: Die Dschihadisten aus Europa sind keine Fremden für uns, sie sind kein importiertes Problem. Das sind Menschen, die womöglich bei uns aufgewachsen sind, die oft kein anderes Land besser kennen und sich hier, auf österreichischem Boden, radikalisiert haben.

Müssen wir sie deshalb zurücknehmen? Ja, denn in Europa können die Dschihadisten vor Gericht gestellt werden. Es gibt die nötige Infrastruktur, um sie zu bestrafen. Ihnen nun mithilfe von Tricks die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wie London das getan hat, ist unverantwortlich und feige. Auch Shamima Begum, jene 19-Jährige, der die britische Staatszugehörigkeit entzogen wurde, hat sich in England radikalisiert. Weil London sie nicht zur Staatenlosen machen darf, argumentiert das Innenministerium damit, dass ihre Eltern aus Bangladesch stammen und Begum dort um einen Pass ansuchen soll. Das ist nötig, weil die Staatsbürgerschaft nur Personen entzogen werden darf, die in der Armee eines fremden Staates kämpfen. Doch der IS ist kein Staat, auch wenn er als solcher auftrat. Es handelt sich um eine internationale Terrorbande.

Wer das Problem auslagern will, könnte auch anders vorgehen. Die Kurden wollen ein internationales Gericht auf syrischem Boden, darin könnte man sie unterstützen. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, den IS zu schlagen. Jetzt fehlen ihnen die Ressourcen, um die Gefangenen zu versorgen.

Der Umgang mit den IS-Rückkehrern, eigentlich eine juristische Angelegenheit, wird zum Politikum. In Österreich sind Außenministerium, Innenministerium und das Justizressort zuständig. Wie viele Österreicher sich in kurdischer Gefangenschaft befinden, können die Behörden nicht sagen. Aus dem Außenressort heißt es, man bemühe sich um die konsularische Pflicht zum Schutz von Staatsbürgern. Doch Justiz und Exekutive müssten eingebunden werden. Die Justiz kann nur auf Anweisung handeln - die Beobachtung von Gefährdern ist Sache des BVT, also des Innenministeriums. Es entsteht nicht der Eindruck, dass man hier eng zusammenarbeitet. Nach einem ausgereiften Plan sieht das nicht aus.