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Keine Eil-Entlassung

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

Kommendes Jahr hat das Bundes-Verfassungsgesetz 100 Jahre auf dem Buckel, und dieses hat, weiß Gott, schon turbulente Zeiten erlebt. Aber so etwas, das hat es noch nicht gegeben. Die Fantasie von Politik, immer und immer wieder neue Situationen herbeizuführen - bewusst oder unfreiwillig -, lässt auch gestandene Verfassungsrechtler staunen.

Tatsächlich sieht die Verfassung keine Handhabe für den Fall vor, dass ein Minister aus dringenden Gründen schnellstmöglich aus dem Amt entfernt werden soll. "Ein Minister bleibt ein Minister, solange er nicht vom Bundespräsidenten entlassen worden ist", erklärt dazu Ludwig Adamovich, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Berater von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Sofortmaßnahmen gibt es nicht, und sie sind auch rechtlich nicht vorgesehen.

Dafür gab es die ersten 99 Jahre des Bundes-Verfassungsgesetzes auch keinen Bedarf. Wenn man sich die Situation seit Bekanntwerden des mittlerweile bereits legendären Ibiza-Videos nüchtern vor Augen führt, dann könnte man durchaus auf den Gedanken kommen, dass doch Bedarf besteht. Etwa in Situationen, wo mit jeder Stunde im Amt die Möglichkeit besteht, dass ein Minister Schritte setzt, die nicht im Interesse der Republik sind. Bei Innenminister Herbert Kickl könnte man diese Gefahr durchaus sehen.

Allerdings ist völlig offen, wie eine solche Rechtskonstruktion einer Minister-Abberufung im Eil-Verfahren aussehen könnte. Theoretisch vorstellbar wäre eine Einstweilige Verfügung, eben für den Fall, dass ein Minister oder eine Ministerin eine spektakulär unzulässige Tat setzt. Doch selbst im Fall einer solchen Handhabe bliebe es unerlässlich für ein reibungsloses Funktionieren der Staatsgewalten, dass Bundespräsident und Bundeskanzler gut zusammenarbeiten. Dass dies bis dato der Fall ist, zeigte sich am Montag beim Zusammenspiel der beiden bei der von Kickl angestrebten Ernennung seines Generalsekretärs Peter Goldgruber zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, die Sebastian Kurz politisch kritisierte und Van der Bellen faktisch unterband.

Sollte diese Achse irgendwann brechen, liegt die Verantwortung, Österreich bis zur Zusammensetzung eines neuen Nationalrats in ruhigere Gewässer zu steuern, auf dem Amt des Bundespräsidenten. Das höchste Amt im Staat zeichnet für Notlagen der Republik eine beachtliche Machtfülle aus, deren Bewährungsprobe in der Praxis jedoch noch aussteht.

Von einer Staatskrise in diesem Sinn kann auch jetzt keine Rede sein. Das Institutionengefüge der Republik funktioniert. Die Krise einer Partei, der Bruch einer Koalition samt Neuwahlen bedeuten eine Stresssituation. Nicht mehr und nicht weniger.