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Ein erstes Urteil

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© WZ

Am Mittwoch beendeten zwei Untersuchungsausschüsse mit der Präsentation der Abschlussberichte ihre Arbeit. Während der U-Ausschuss zu den Vorgängen im und um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) immerhin Struktur in das wuchernde Dickicht der Befürchtungen, Verdächtigungen und Unterstellungen zu bringen vermochte, war die neue Erkenntnisleistung des mittlerweile dritten U-Ausschusses zu den Eurofightern nahe null.

Zwischen diesen beiden Extremen schwankt notgedrungen die Leistungsfähigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach österreichischen Möglichkeiten. Diese Gremien der Vergangenheitsbewältigung und demokratiepolitischen Selbstreinigungskräfte sind keine Institution des Rechtsstaats, sondern zuallererst ein Mittel zum Zweck in der politischen Auseinandersetzung. Dass sie sich zu Sternstunden des Parlamentarismus aufschwingen, ist zwar prinzipiell möglich. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht. Es ist ja schließlich Österreich.

Eines der größten Verdienste des BVT-Ausschusses ist es, aufgezeigt zu haben, wie ungeheuer sensibel die Schnittstelle zwischen der Justiz und den Ermittlungsbehörden des Innenministers ist. Und welches Risiko der Rechtsstaat damit eingeht, wenn hier die Grenzen verschwimmen und angemaßte Zuständigkeiten sich durchsetzen. Wie das gehen kann, hat Peter Goldgruber als Generalsekretär des Innenministeriums vorgezeigt.

Dass es dann zu einer einsamen Entscheidung für eine Razzia in einer der heikelsten Behörden des Landes, dem BVT, durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft gekommen ist, ohne dass es dafür belastbare Gründe gegeben hätte, ist einer der gröberen Betriebsunfälle der jüngeren Justizgeschichte.

Wie auch immer die Einbindung vorgesetzter Behörden zu organisieren ist: Eine funktionierende Aufsicht ist unerlässlich. Das ist eine der justizpolitischen Kernerkenntnisse aus dem U-Ausschuss. Wer darin nur ein Argument für versteckte politische Einflussnahme erkennen will, ist zumindest auf einem Auge blind. Die Lösung kann nur darin liegen, dass - wie es auch Clemens Jabloner, der derzeit übergangsweise das Justizressort führt, einfordert - jedwede Form einer Weisung transparent zu erfolgen und protokolliert zu werden hat.

Für die Aufarbeitung der politischen Verantwortung, wie es die Kernaufgabe von U-Ausschüssen ist, braucht es auch die Zuordnung von politischer Verantwortung, die zwangsläufig beim Minister endet.

Und wenn dann auch noch die Parteien erkennen, dass Parteipolitik in den Behörden nichts verloren hat, wäre Österreich sogar einen großen Schritt weiter.