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Jede Macht braucht Kontrolle

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© WZ

Die Justiz muss frei ermitteln können, die Politik hat sich als Aufsicht selbst desavouiert.


Natürlich ist der Schwenk der ÖVP in der Frage eines Bundesstaatsanwalts eine Flucht nach vorn. Entscheidend ist, ob damit der Kern des Problems gelöst wird. Wenigstens beim Ziel kann es keine zweite Meinung geben: Die Justiz muss frei von jeder Einflussnahme und ungeachtet der Personen, um die es dabei geht, bei entsprechender Verdachtslage ermitteln können.

Seit Jahrzehnten wird dabei um die Spitze der Weisungskette in Form des Justizministers gestritten. Es ist ein offenes Geheimnis, das diese Struktur nicht nur theoretisch anfällig für politisch motivierte Weisungen an die Staatsanwälte ist; vor allem in früheren Jahrzehnten wurde davon auch praktisch Gebrauch gemacht. Später dann haben ÖVP und SPÖ versucht, das Minenfeld durch parteifreie Justizminister zu umgehen; zuletzt hat Wolfgang Brandstetter mit der Installierung eines Weisenrats den, wie jetzt klar ist, letzten Anlauf genommen, den Minister an der Spitze der Weisungskette zu halten.

Doch die Politik hat sich selbst einen Ruf erarbeitet - oder jedenfalls nicht genug dagegen unternommen -, der diesen Zustand in der öffentlichen Debatte als untragbar erscheinen lässt. Die bloße Möglichkeit einer Weisung durch die politische Spitze wird in der aufgewühlten Stimmung bereits als unerträgliche Zumutung empfunden; ob sie womöglich in der Sache berechtigt und angemessen sein könnte, interessiert nicht mehr. Die demokratisch legitimierte Politik gilt nicht länger als vertrauenswürdiger Akteur.

Dieses Ausmaß an Selbstbeschädigung ist eine Leistung, deren langfristige Folgen die Republik noch lange begleiten werden. Nicht ausgeschlossen, dass es nach den Staatsanwälten andere Behörden für unerträglich erklären, dass an ihrer Spitze ein politisch verantwortlicher Minister sitzt.

In der Sache eines Bundesstaatsanwalts geht es nun darum, ihn dem Zugriff der Parteien zu entziehen, ohne die Politik zu kastrieren. Auch wenn es manche nicht glauben wollen: Zwischen Parteien und Politik besteht ein Unterschied. Der sicherste Weg einer freien und unabhängigen Amtsführung besteht darin, die Amtsdauer lang und eine Wiederwahl unmöglich zu machen. Das Modell des Rechnungshof-Präsidenten bietet sich an: einmalig zwölf Jahre, gewählt von einer Mehrheit des Nationalrats, warum nicht mit Zweidrittel-Votum.

Denn so viel ist auch klar: Auch die Staatsanwaltschaft benötigt eine starke, klare Aufsicht, die sich nicht scheut, bei Bedarf einzuschreiten. Jede Macht, auch die dritte, braucht Kontrolle.