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Der Staat und die Schuld

Von Daniel Bischof

Leitartikel
Daniel Bischof ist Innenpolitik-Redakteur bei der "Wiener Zeitung".

Überall taucht der Vorwurf auf, der Staat hätte die Tragödie verhindern können.


Schaffen es Strafprozesse alltäglich auf die Zeitungsseiten, so werden Zivilprozesse medial weniger beachtet. Zu sperrig sind oft die Themen und Verhandlungen, zu komplex die Rechtsfragen. In den vergangenen Monaten aber haben Amtshaftungsklagen auch Zivilprozessen mehr Aufmerksamkeit verschafft. Die Causa Ischgl, die Ermordung des Dornbirner Amtsleiters, der Bilanzskandal um die Commerzialbank Mattersburg, der Terroranschlag in Wien, der Fall Leonie: In all diesen medial breit beleuchteten Tragödien tauchte der Vorwurf auf, der Staat hätte das Unglück verhindern können, wenn er nur etwas getan hätte. Betroffene oder Angehörige von Opfern klagten die Republik Österreich und verlangten etwa Schmerzengeld.

Begleitet werden diese Klagen oft von einer Medienoffensive. Zumeist kommt dabei nicht zur Sprache, dass Ansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz im Allgemeinen schwer durchzusetzen sind. Denn das Tun oder Unterlassen eines Staatsorgans in Vollziehung der Gesetze muss kausal für den Schaden sein. Auch muss der Verantwortliche schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben. Ein rechtswidriges Verhalten wäre etwa bei einem Verstoß gegen Gesetze gegeben. Für ein schuldhaftes Verhalten müsste dem Organ ein alternatives Vorgehen zumutbar gewesen sein - auf Basis des damaligen Wissensstandes.

Das alles muss der Kläger erst einmal beweisen, was durch die eher staatsfreundlich geltende Judikatur erschwert wird. So finden sich mehrere Fälle aus den vergangenen Jahren, in denen die Haftung verneint wurde. Eine zu freigiebige Judikatur würde wohl auch dazu führen, dass Klagen überhandnähmen und der Staat für jedes Unglück verantwortlich gemacht würde.

Auf der Strecke bleiben die Opfer und ihre Angehörigen. Ihnen geht es auch nicht, wie sie oft betonen, primär um das Geld. Sie fordern die Anerkennung ihres Leids, die Übernahme von Verantwortung und eine Entschuldigung. Das ist wiederum für die Republik schwierig - eine Entschuldigung könnten die Kläger in einem Zivilprozess rechtlich verwerten.
Wo es möglich ist, wäre es ratsam, auf einen Vergleich, eine Mediation oder eine sonstige außergerichtliche Einigung zu setzen. Das wird nun mit dem Entschädigungsfonds für die Opfer und Hinterbliebenen des Wiener Terroranschlags probiert. Auch eine Reform des Verbrechensopfergesetzes könnte überlegt werden, damit Opfer unbürokratisch finanzielle Hilfen erhalten und ihre Ausgaben rückerstattet werden. Denn die Prozesse mögen zwar Zeitungsseiten füllen, das Leid aber können sie meist nicht mindern.