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Eine Prise Recht

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© WZ

Das Urteil gegen Assads Schergen ist historisch, auch weil es die Ausnahme ist.


Immanuel Kant träumte zu Ende des 18. Jahrhunderts von einem allgemeingültigen Rechtssystem. Nur dieses, schrieb der hochbetagte Philosoph in "Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf", könne allen Menschen die Chance auf ein gutes, sicheres Leben in einer globalen Welt verschaffen.

Kants Idee einer föderalen Weltrepublik bleibt ungeachtet der Existenz der Vereinten Nationen eine kühne Illusion. Aber das Weltrechtsprinzip, das Prinzip einer universellen Jurisdiktion, hat sich soeben mit einem kräftigen Lebenszeichen in Erinnerung gerufen. Auf dass alle Diktatoren, Schergen und Folterknechte wissen, dass sie sich außerhalb ihrer abgeriegelten Regime niemals sicher fühlen können. Jedenfalls nicht zu 100 Prozent, eben weil es dieses Prinzip Gerichten in Drittstaaten ermöglicht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit den Prozess zu machen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Am Donnerstag endete in Deutschland der weltweit erste Prozess um Staatsfolter in Syrien in erster Instanz. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat den 58-jährigen Anwar R. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter erklärten R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes, Folter und weiterer Delikte schuldig, die der Angeklagte als früherer Mitarbeiter des Geheimdienstes von Syriens Machthaber Bashar al-Assad und als Gefängnisleiter begangen haben soll.

Das Urteil wird, wie zuvor schon der Prozess, als historisch und wegweisend begrüßt. Tatsächlich geschieht es immer häufiger, dass Opfer oder NGOs versuchen, auf diesem Weg Verbrechen zu ahnden. Historisch ist das Urteil tatsächlich, allerdings als rare Ausnahme von der Regel. Oft sehen sich die Gerichte fernab der Tatorte mit mangelhafter Beweislage und lückenhaften Dokumentationen oder Zeugenlisten außerstande, Recht nach ihren eigenen juristischen Qualitätsmaßstäben zu sprechen; oft ist das auch nur eine bequeme Ausrede, um komplizierte diplomatische Querelen mit anderen Staaten zu vermeiden. So gesehen ist es wenig verwunderlich, dass es sich jetzt um Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien gehandelt hat. Assads Regime ist bis auf wenige Verbündete isoliert, der Staat und seine Institutionen liegen in Trümmern.

Vor allem: Assad selbst droht weder nah noch fern juristisches Ungemach. Und von Verfahren gegen die Handlanger in Staaten, auf deren Geheiß systematisch gefoltert und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt werden, die über intakte Macht und mächtige Verbündete verfügen, ist sowieso nichts zu sehen. Recht und Gerechtigkeit bleibt in diesen Fällen die seltene Ausnahme.