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Die Weisung, ein Teufelszeug?

Von Daniel Bischof

Leitartikel

So ganz ohne jede Einflussnahme laufen auch unter Alma Zadic Ermittlungen nicht ab.


Sucht man nach den Lieblingsbegriffen von Justizministerin Alma Zadic, springt einem alsbald das Wort "unabhängig" entgegen. Unabhängig müsse die Justiz sein, unabhängig müssten die Staatsanwälte ermitteln können, jeder Anschein der Einflussnahme müsse vermieden werden, betont Zadic.

So ganz ohne jede Einflussnahme laufen Ermittlungen unter ihr aber auch nicht ab. Der Weisungsrat äußerte beim Strafantrag gegen Oberstaatsanwalt Johann Fuchs Bedenken an. Zadic verhinderte nach einer Adaptierung des Antrags per Weisung, dass der Rat erneut befasst wird.

Anstatt klar zur Weisung, die sie als demokratisch legitimierte Weisungsspitze erlassen kann, zu stehen, versuchte die Ministerin Rechtfertigungen zu finden, die mehr nach Entschuldigungen klangen. Es sei ja kein Fall der weiteren obligatorischen Befassung durch den Weisungsrat vorgelegen, da dieser vorher schon damit befasst worden sei, hieß es etwa.

Politisch ist diese Vorsicht ja irgendwie verständlich: Weisungen bei Ermittlungen gelten als Teufelszeug. Alleine das Wort "Weisung" lässt Abgeordnete im U-Ausschuss in Schockstarre verfallen. Stundenlang wird im Gremium diskutiert, ob es sich bei justizinternen Ansuchen um eine Weisung gehandelt hat, und wenn ja, ob diese eine unbotmäßige Einmischung darstellt.

Die Dämonisierung von Weisungen und der staatsanwaltschaftlichen Kontrolle fügt sich in das Bild, das die Parteien von der Justiz zeichnen: Da gibt es die guten und bösen Behörden, die roten und türkisen Staatsanwälte, differenzierende Zwischentöne hört man kaum. Sie wären angesichts der Justiz-Kakofonie umso wichtiger. Wie schief der Haussegen noch immer hängt, zeigt der Rückzug der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher.

Eine Enttabuisierung der Weisung wäre für die Debattenkultur ein erster wichtiger Schritt. Denn Weisungen können zwar missbraucht werden, sie können aber auch eine sinnvolle Kontrollmöglichkeit darstellen. Nicht hinter jeder Weisung steckt eine Verschwörung. Und wenn doch - nun, dann muss die Justizministerin als verantwortliches Organ dafür geradestehen. Auch wenn die Kontrolle vom politisch geführten Ressort zu einer politisch unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft übergeht, wird diese wohl in ihrer Dienst- und Fachaufsicht auf Weisungen nicht verzichten können. Dass Staatsanwälte komplett unabhängige Organe sind, die jedweder fachlichen und dienstlichen Kontrolle entzogen sind: Das kann wohl nicht das Ziel sein.