Zum Hauptinhalt springen

Der Geist des Gesetzes

Von Simon Rosner

Leitartikel

Das Parteiengesetz wird Umgehungen erlauben - na, und wenn schon!


Die jüngste Aufregung über den oberösterreichischen Seniorenbund, bei dem noch unklar ist, ob er ein Parteiverein oder doch eine Vereinspartei ist, gab einen ersten Vorgeschmack darauf, welche Diskussionen durch das künftige Parteiengesetz zu erwarten sind. Nach Bekanntwerden der Corona-Förderung an den Seniorenbund argumentierte die ÖVP sinngemäß, dass entweder alles rechtens war - in dem Fall wäre alles gut. Oder es war nicht rechtens, dann sei man falsch beraten worden, werde alles zurückzahlen, und dann wäre auch alles gut. Nun ja.

Egal wie man gesetzlich Parteinähe definiert: Es wird immer kreative Wege drumherum geben. Wer mehr nachdenkt, findet rechtlich einwandfreie Konstruktionen; wer schlampig ist, landet vor dem unabhängigen Parteiensenat. Oft wird es strittig sein, ob ein Verein einer Partei nahe oder echt parteinahe ist.

Darum ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das eigentlich ziemlich wurscht sein sollte. Die Politik darf die rote Linie nicht nur im Urteilsspruch sehen.

Es hilft, sich in Erinnerung zu rufen, wie Rechtsnormen entstehen. Kanzler und Vizekanzler feilen ja nicht selbst an den einzelnen Paragrafen. Die Politik gibt die Ziele vor; sie sagt, was erlaubt und was nicht erlaubt sein soll, wer gefördert und wer nicht gefördert wird. Danach erst folgt die Legistik, bei der diese Absicht in juristische Formulierungen gegossen wird. Das darf jedoch immer nur als eine Annäherung an das eigentliche Ansinnen verstanden werden. Denn die Wirklichkeit ist viel zu divers, als dass man mit ein paar Paragrafen alle nur denkbaren Fälle abdecken könnte (wobei der Gesetzgeber zusehends diesen Versuch unternimmt). Das heißt, dass Gesetze immer in zwei Ausprägungen existieren: als formal-juristische Regelwerke, die in Streitfällen auch Entscheidungen ermöglichen. Gesetze fassen aber gleichzeitig immer auch politische Absichten.

Was den NPO-Corona-Fonds betraf, war die Absicht: Parteien sollen von diesem Fonds nicht profitieren. So wollte es Türkis-Grün. Dennoch bewarb sich der Seniorenbund. Und was das neue Parteiengesetz betrifft, ist die Absicht: Parteien sollen primär öffentlich finanziert und Spenden stark begrenzt werden. Und es soll keine Umgehung dieser Obergrenze geben. Das wollen übrigens alle Parteien.

Deshalb muss man von ihnen auch erwarten, dass sie sich nicht nur an den Wortlaut des Gesetzes, sondern auch an dessen Geist halten werden. Das gilt übrigens grundsätzlich. Politiker sollen keine "besseren Menschen" sein, aber es ist wohl nicht zu viel verlangt, dass sich die Politik nicht nur formal an die Gesetze hält, sondern sich auch an ihren eigenen Absichten orientiert. Das will sie ja letztlich auch von der Bevölkerung.