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Von Pflicht und Gewissen

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
© Luiza Puiu

Ist der Umgang mit der FPÖ eine Gewissensfrage oder doch Teil der alltäglichen Konfliktkultur?


Die Rede des frisch angelobten Bundespräsidenten begann mit einer kleinen Koketterie: "Schau’n wir mal", so hat Alexander Van der Bellen seine Ansprache eingeleitet, ob sie die üblichen Erwartungen der Zuhörer an eine Rede des Staatsoberhaupts erfüllen werde: mehr oder weniger amüsant, nicht zu düster, ein bisschen nachdenklich, aber doch optimistisch, auf dass sich anschließend alle wieder ihrem Alltag widmen.

Im Großen und Ganzen hat der Bundespräsident genau das gemacht. Woraufhin der Alltag seinen gewohnten Gang genommen hat, wozu auch die Empörung der FPÖ zählt, die genau so reagierte, wie es Van der Bellen wohl erwarten musste, als er am Vorabend durch die Blume ihrem Obmann Herbert Kickl die Befähigung zum Kanzler-Sein absprach.

Davon abgesehen hat der Bundespräsident eine spannende Frage aufgeworfen: Wie sollen es Politiker und Politikerinnen mit ihrem Gewissen halten?

Worum es sich dabei genau handelt, ist alles andere als klar: Für Thomas von Aquin, den großen Vorläufer der Aufklärung, ist das Gewissen die letzte Instanz, nach der sich der Mensch zu richten hat - selbst, wenn er damit gegen die Normen verstößt. Oder, um es mit dem Kirchenrevoluzzer Martin Luther zu sagen: "Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen."

Je größer und existenzieller die Folgen einer Entscheidung, desto stärker kommt das Gewissen ins Spiel. Es ist kein Zufall, dass nicht nur bei der Angelobung des Bundespräsidenten, sondern auch bei jener von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten das persönliche Gewissen in die Pflicht genommen wird.

Nun geht es bei Gewissensfragen in der Regel um außergewöhnliche und in ihren Folgen außergewöhnlich weitreichende Entscheidungen. In Parlamenten ist es dann üblich, dass der (formal ohnehin inexistente) Klubzwang aufgehoben wird. Für den Bundespräsidenten ist das irrelevant, er ist mit sich und seinen Entscheidungen allein. Seine Abwägung muss zwischen persönlichen Überzeugungen und Wohl und Wehe der Republik gelten.

Bleibt die entscheidende Frage, wo klassische Politik, also das Ringen um Einfluss und Interessen samt dazugehörenden Kompromissen, sich zur Gewissenfrage wandelt. Die Verfassung und sämtliche europäischen Sicherungsmechanismen gelten für jeden Kanzler und jede Regierung. Oder anders gefragt: Ist der Umgang mit der FPÖ eine Gewissensfrage oder doch Teil der alltäglichen demokratischen Konfliktkultur?

Darauf sollte die Republik endlich eine mehrheitsfähige Antwort finden. Unbedingt unter Mitwirkung des Bundespräsidenten.