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Vergleichsweise gut

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

Der angestrebte Heta-Vergleich zwischen Bayern und Österreich ist respektabel, aller Oppositionskritik zum Trotz. Denn die vereinbarte Quote von 45 Prozent kann nun als Richtschnur dienen - und er reduziert für die Republik das Klagsrisiko durch andere Privatgläubiger. Denn in der Hypo/Heta-Abwicklung droht von Anwälten die größte Gefahr. Sie wollen das Land Kärnten "ausziehen bis aufs letzte Hemd", beziehungsweise - wegen der hohen Summen - üppige Honorare kassieren.

Nun sei den Freiberuflern ein hohes Einkommen gegönnt, sie müssen wohl auch so vorgehen. Doch der Vergleich zwischen Bayern und Österreich macht es heimischen Gerichten leichter, solche Klagen abzuwehren. Denn sie haben in letzter Konsequenz ohnehin keinen Sinn. Wie ein Land gepfändet werden kann, ist rechtliches Neuland. Allein bis das ausjudiziert ist, vergehen viele Jahre - sehr viele sogar.

Die österreichische und die bayerische Politik haben sich deshalb für einen pragmatischen Weg entschieden, der die jeweilige Verantwortung für das Desaster ganz gut spiegelt. Es wird etliche Gläubiger nicht freuen, aber um einen "hair cut" kommen sie sowieso nicht herum.

Dem heimischen Steuerzahler bleibt der Trost, dass auch etliche der großen Banken mitgezahlt haben und wir mit zehn Milliarden Euro das Auslangen finden. Das ist ohnehin schon arg genug.

Dass die Opposition nun so gegen den Vergleich wettert, hat wohl mehr mit Innenpolitik und dem laufenden Untersuchungsausschuss im Parlament zu tun als mit ökonomischem Sachverstand.

Denn genau dieser Sachverstand legt nahe, sich zu vergleichen - und neben dem Schaden nicht auch noch Anwaltsbüros auf Steuerzahlerkosten verdienen zu lassen. Und zwar Steuerzahler nicht nur in Österreich, sondern auch in Bayern.

Die Finanzmarktaufsicht muss den Heta-Vergleich noch prüfen, doch sie wird wohl nichts dagegen einzuwenden haben. Das Parlament muss dazu ein Gesetz beschließen, und die Opposition wäre gut beraten, hier mit den Regierungsparteien mitzustimmen. Es wäre ein schönes Zeichen, dass in der Republik die gemeinsame Sache immer noch über Einzelinteressen steht. Bis dahin können die Abgeordneten den Text ruhig durchlesen und müssen nicht mehr aufgeregt dagegen sein.