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Ein verheerendes Urteil

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

Der Salzburger Bürgermeister tritt - wie angekündigt - zurück. Das nicht rechtskräftige Urteil, das eine unbedingte Haftstrafe von einem Jahr beinhaltet, ist indes Wahnsinn. In der Kapitalmarkt-Euphorie der frühen 2000er Jahre, befeuert von der damaligen Regierung, ließen sich viele Gemeinden in Spekulationsgeschäfte ein. Die Deutsche Bank war hier mit allerlei Produkten sehr aggressiv am Markt tätig. Dann kam die Finanzkrise 2007. Etwa 100 österreichische Gemeinden bekamen Probleme mit ihren Veranlagungen, schätzte 2008 der damalige Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.

Und nun Heinz Schadens Verurteilung. Ob das Urteil wegen Beitragstäterschaft zur Untreue besonders eng ausgelegt wurde oder das Untreuegesetz mangelhaft ist, sei dahingestellt. Es ist der Effekt, der verheerend sein wird. Neben Schaden wurden auch Beamte, die seinen Auftrag ausführten, verurteilt. Das wird nun zu zweierlei führen: Bürgermeister werden viele Entscheidungen nicht mehr treffen, da der schmale Grat zur Untreue in der Folge zu Haftstrafen führen kann. Welcher Bürgermeister geht sehenden Auges in so ein persönliches Risiko? Und Gemeindebeamte werden knifflige Aufträge der Vorgesetzten nicht mehr einfach ausführen, sondern sich davor rechtlich absichern. Diese politische und auch dienstrechtliche Absicherung wird wohl dazu führen, dass Entscheidungen unterbleiben oder delegiert werden.

Nun erklären alle Politiker, wie wichtig die Gemeinden und das Bürgermeisteramt für die Entwicklung der Gesellschaft sind. Doch es passiert das exakte Gegenteil - und schlimmer: Die zugegeben heikle Debatte nach diesem Urteil traut sich keine Partei zu führen. Der Nationalrat hat es zuletzt nicht geschafft, ins Gesetz für das sogenannte Spekulationsverbot Länder und Gemeinden aufzunehmen, die Länder waren dagegen. Abgesehen davon gibt es in Österreich Verfahren, in denen es auch um persönliche Bereicherung geht und die - im Gegensatz dazu - zu keinen Haftstrafen geführt haben.

Nach dem Salzburger Urteil gilt also der Untreueparagraph im Strafrecht, und der ist - in Verbindung mit einem öffentlichen Amt - Gift. Die formaljuristischen Scheuklappen, die nun Bürgermeistern und ihren Beamten angelegt wurden, werden den "Standort Österreich" beschädigen. Außer das Oberlandesgericht Linz kassiert dieses Urteil, was zu begrüßen wäre.