Zum Hauptinhalt springen

Ungerechte Pensionen

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

Die durchschnittliche Höhe der Antrittspension bei Beamten ist seit 2010 von durchschnittlich 3600 Euro monatlich auf 3340 Euro im Jahr 2016 gesunken, teilt der Finanzminister mit. In der Auskunft ist nichts günstig, denn die ASVG-Pensionen sanken noch ein bisschen stärker. Und die Durchschnittspension in Österreich liegt bei 1200 Euro monatlich, das ist fast ein Drittel der Beamtenpension.

Nun wird viel diskutiert über Pensionsreformen, weil wir deutlich älter werden. Es wird auch viel über soziale Gerechtigkeit diskutiert. Beides geht an den Pensionen spurlos vorbei. Da mittlerweile der öffentliche Dienst auch beim Aktivgehalt die in der Privatwirtschaft Beschäftigten überholt hat, ist die Ungerechtigkeit größer geworden. Gerne wird auch davon gesprochen, das Pensionssystem sei in den kommenden Jahrzehnten nur aufrechtzuerhalten, wenn die Lebensarbeitszeit verlängert oder Pensionshöhe gekürzt wird.

Niemand - mit Ausnahme der Neos - spricht von den aktuellen Diskrepanzen im System. Da die öffentliche Hand für ihre Beamten im Aktivdienst keine Arbeitgeberbeiträge bezahlt (im Gegensatz zu jedem Unternehmen), werden die ohnehin schon deutlich höheren Beamtenpensionen voll aus den laufenden Budgets bezahlt.

Nun könnte die öffentliche Hand - also Bund, Länder, Gemeinden - mit diesen Budgets sinnvoll in die Zukunft (und künftige Generationen) investieren, aber ein schöner Teil muss halt dafür aufgewendet werden. Allein der Bund gibt jährlich 7,7 Milliarden Euro dafür aus (inklusive Landeslehrer, ÖBB, etc.). Die Länder haben es nicht so mit der Transparenz, aber insgesamt gerechnet kosten die Beamtenpensionen pro Kopf ein Vielfaches von dem, was der Bundeszuschuss für die Pensionssysteme von ASVG, Selbständigen und Bauern ausmacht. Politisch diskutiert werden aber ständig ASVG-Versicherte, die ohnehin schon die geringsten Pensionen beziehen und am meisten dafür einzahlen.

Frei nach dem Motto "Holen Sie sich, was Ihnen zusteht", ist es also unabdingbar, dass für aktive Beamte Dienstgeberbeiträge bezahlt werden und deren Beiträge auf ASVG-Niveau angehoben werden. Dann herrscht zwar noch keine Gerechtigkeit, aber wenigstens Kostenwahrheit, denn die Gehaltszahlungen der öffentlichen Hand würden explodieren. Vielleicht wird dann darüber nachgedacht, dass die Unterschiedlichkeit der Pensionssysteme unerträglich geworden ist.