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Schutz auf Österreichisch

Von Petra Tempfer

Leitartikel
WZ-Redakteurin Petra Tempfer. 
© Wiener Zeitung

Damals, als ein Computer so groß wie ein Wohnzimmer und die Reichweite von Telefonen nicht länger als deren Kabel war, hatte der Begriff Datenschutz noch eine ganz andere Bedeutung. Er war viel greifbarer, und der Schutz personenbezogener Daten reichte kaum über Briefinhalte oder Dokumentenmappen hinaus.

Heute, nach einer Welle der Digitalisierung und dem Eintauchen in Soziale Medien wie Facebook oder Instagram, haben die Verbreitung von Daten sowie deren Schutz eine Dimension erreicht, deren Ausmaß kaum abschätzbar ist. Unsere Lebenswelt formt sich aus Daten. Unsere Daten führen eine Parallelexistenz.

Angesichts dessen ist es freilich unabdingbar und klug, den Schutz personenbezogener Daten zu forcieren - und zwar einheitlich und EU-weit. Die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die heute nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft tritt, kommt daher keine Sekunde zu früh. Zumindest wurde damit das Bewusstsein geschaffen, dass ungeschützte Daten Missbrauch und Kriminalität Tür und Tor öffnen; dass die Daten einen immensen Wert besitzen und der Handel mit diesen ein lukrativer Geschäftszweig geworden ist.

Die neue Verordnung löst diese Problematik allerdings nicht zur Gänze. Ganz im Gegenteil: Der nationale Spielraum hat den Plan einer Vereinheitlichung durchkreuzt und trägt einiges dazu bei, dass man es mit dem Datenschutz dann doch wieder nicht so genau nehmen muss. Denn die Datenschutz-Grundverordnung der EU darf durch nationale Bestimmungen beschränkt werden, sofern es "notwendig und verhältnismäßig ist", heißt es in dieser - äußerst vage formuliert. Österreich zum Beispiel setzt mit seinem Deregulierungsgesetz vom heurigen April auf Verwarnungen statt Strafen bei Ersttätern. Das freut freilich die Unternehmer, macht die Grundverordnung dann aber doch etwas zahnlos. Gegen Behörden und öffentliche Stellen können zudem laut Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 gar keine Geldbußen verhängt werden. Und auch das berühmte Kleingedruckte kann nach wie vor jeglichen Datenschutz zunichtemachen: Wer nämlich mit einem Geschäftsabschluss eine Zustimmungserklärung unterschreibt, erlaubt die Weitergabe seiner Daten.

Das Gefühl, dass unsere Daten nun in Sicherheit wären, ist daher trügerisch. Das Wichtigste ist und bleibt, die eigene Persönlichkeit eigenverantwortlich zu schützen. Auch wenn ein paar Daten schnell eingetragen sind und ein "Enter" noch schneller geklickt ist, sollte man sich nicht gänzlich auf den propagierten Datenschutz verlassen - und immer nur so viel von sich selbst preisgeben, wie auch die ganze Welt gefahrlos wissen darf.