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Demokratie-Labors

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

Im Kern der unendlich vielschichtigen Debatte um eine Kompetenzreform des Bundesstaats steht die Rolle der Länder. Diese haben, wie der Verfassungsexperte Theo Öhlinger in der "Wiener Zeitung" schreibt, kaum Gestaltungsmacht, dafür umso mehr Vetomöglichkeiten.

Was bei all der höchstnotwendigen Kritik am dysfunktionalen Anreizsystem des Föderalismus jedoch zu kurz kommt, ist eine Debatte über die politischen Institutionen auf Landesebene.

Die jeweils dominanten Parteien haben die Landtagswahlen in eine Persönlichkeitswahl des Landeshauptmannes verwandelt. Das kann man kritisieren, es geht aber durchaus mit dem generellen Trend in der Politik einher.

Das Stiefkind sind die Landtage. Diese sind verfassungsrechtlich als gesetzgebende Körperschaften verankert, bloß gibt es auf Landesebene kaum Gesetze zu beschließen. Und als Folge der angestrebten Reform könnten es noch weniger werden. Schon jetzt kommen die meisten Landtage nicht einmal auf eine Sitzung im Monat. Eine lebendige Demokratie sieht anders aus.

Wenn die Landtage tatsächlich das Landesvolk repräsentieren sollen, dann setzt dies voraus, dass sie auch entsprechende Gestaltungsmacht haben. Das Herzstück jedes Parlaments ist das Recht, eigene Steuern einzuheben und über die Verteilung der Mittel zu bestimmen. Von Budgetautonomie der Länder kann jedoch keine Rede sein, weil die Mittel fast zur Gänze vom Bund eingehoben (ein kleiner Teil entfällt auf die Gemeinden) und an die Länder verteilt werden. Es ist möglich, wenngleich alles andere als sicher, dass die Regierung einen ersten zarten Einstieg in die Steuerautonomie wagt.

Prinzipiell denkbar ist auch, dass die Landtage aus der Not eine Tugend machen und sich neu erfinden. Angesichts der stark auf den Landeshauptmann und seine Partei zugeschnittenen Realverfassung, hätte es Charme, die Landesparlamente als Gegengewicht und höchste Kontrollinstanz zu etablieren. Das ist jedoch pure Fantasie, so lange nicht die Kontrollrechte gestärkt werden.

Theoretisch ist ein solches neues Selbstverständnis auch unter den gegebenen Bedingungen vorstellbar, wo eine Mehrheit des Landtags den Landeshauptmann wählt und ihn politisch stützt.

Warum aber nicht etwas ganz Neues wagen? Etwa indem man die Wahl des Landeshauptmanns von der Wahl des Landtags trennt? Das würde beide Institutionen politisch aufwerten und jedenfalls dem Abgeordneten ein ganz neues Selbstbewusstsein einhauchen. Und auf diese Weise die Demokratie in den Ländern dynamisieren. Warum nicht in den Ländern Neues wagen. Das ist natürlich ein Traum, aber das ist bei den Plänen einer Kompetenzreform nicht anders.