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Schweig, Miststück!

Von Marina Delcheva

Leitartikel
Alle Beiträge dieser Rubrik unter:www.wienerzeitung.at/kommentare

Die Verurteilung Sigi Maurers zeigt, dass der Rechtsstaat nicht immer gerecht ist.


7000 Euro also. Mindestens. Hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten. So viel kostet es Sigi Maurer, sich nicht ohne Weiteres eine "dreckige, kleine Bitch" mit einem "fetten Arsch" nennen zu lassen. So viel muss sie bezahlen, wenn sie die Öffentlichkeit wissen lässt, dass sie vom Account Alfred L.s, dem Besitzer einer Craft-Bier-Bar, solche Nachrichten bekommt: "Hallo, Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."

Er hat sie auf üble Nachrede geklagt und recht bekommen, weil sie nicht beweisen konnte, dass die Beleidigungen von ihm persönlich stammen. Es hätte ja jeder sein können! Schließlich lassen Unternehmer schon mal ihre Firmencomputer inklusive Lieferanten- und Kundendaten unverschlüsselt, für jedermann zugänglich stehen. Alles im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung, natürlich. Aber das ist eine andere Geschichte.

Dem Verfahrensrichter Stefan Apostol ist hier kein Vorwurf zu machen. Er hat geltendes Recht gesprochen und im Sinne des Rechtsstaats geurteilt.

Eines Rechtsstaats, der im Fall Maurers den Täter schützt. Herr Alfred L. hat, zu Recht, alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, sich gegen die Veröffentlichungen zu wehren. Maurer kann nur schweigen und "schlucken", wie es sich der Verfasser der Nachrichten von L.s persönlichem Profil in seinen niederen Fantasien wünscht. Rechtlich dagegen vorgehen kann sie nicht. Weil die Nachricht privat verschickt wurde und nicht öffentlich, ist es keine Beleidigung. Und als sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn geht eine bloße Nachricht nicht durch. Drei von vier Frauen in Österreich wurden laut dem Institut für Familienforschung sexuell belästigt. Jede Sechste kann zumindest von einer versuchten Vergewaltigung berichten. Nur ein Bruchteil der Fälle wird angezeigt. Und nur jede fünfte Anklage führt tatsächlich zu einer Verurteilung, wegen mangelnder Beweise.

Im Klartext bedeutet das, dass circa ein Prozent der Täter tatsächlich verurteilt wird. Und jetzt? Der Rechtsstaat und seine gesetzgebenden Vertreter müssen entscheiden, ob sie diesen rechtlichen Missstand reparieren, oder ob es Männern weiterhin erlaubt sein soll, Frauen online zu beleidigen und ihnen mit sexueller Gewalt zu drohen. Denn neu an der ganzen Geschichte ist nur die Entscheidung Maurers, sich öffentlich zur Wehr zu setzen.

P.S.: Falls sich Herr L. von meinem Kommentar beleidigt oder verleumdet fühlt, ich war das nicht. Ehrlich! Ich lasse meinen PC oft unbeaufsichtigt und für jedermann zugänglich stehen.