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Ein besonderer Boden

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
Walter Hämmerle.
© Luiza Puiu

Das "ius soli" gegen das "ius sanguinis" oder das Recht des Bodens gegen das Recht des Blutes: Das sind zwei uralte Prinzipien, die Zugehörigkeit zu einem Staat zu regeln. Im einen Fall bestimmt der Geburtsort die Staatsbürgerschaft, im anderen die Abstammung. Während in den meisten europäischen Staaten, darunter auch Österreich, die Nationalität der Eltern jene der Kinder bestimmt,
ist es in den USA umgekehrt. Der 1868, unmittelbar nach dem Bürgerkrieg, erlassene
14. Zusatz zur Verfassung erklärt das "ius soli" zum maßgeblichen Prinzip: Wer auf dem Gebiet der USA geboren wird, ist auch deren Bürger. Für die vom Bürgerkrieg zerrissene Nation bedeutete dies eine epochale Entscheidung vor allem in Hinblick auf die Stellung der Schwarzen und Ureinwohner. Damit wurde das bis dahin gültige Recht aufgehoben, wonach Schwarze "Wesen einer untergeordneten Art" seien.

Mit diesem Grundsatz will US-Präsident Donald Trump nun brechen. Jedenfalls hat er das am Höhepunkt des Wahlkampfs für die Midterm Elections am 6. November angekündigt. Natürlich geht es dabei um die seit Jahrzehnten ungelösten Streitfragen der illegalen Migration und den Umgang mit den betroffenen Menschen. Nun nutzt Trump das heiß umkämpfte Thema eben für seine Wahlkampfzwecke. Also will er das Recht von Kindern ausländischer Eltern auf die US-Bürgerschaft beenden. Trump weiß: Die USA sind erneut eine zerrissene Nation.

Diese Ankündigung kommt einer historischen Zäsur, einer Aufkündigung der US-Geschichte gleich, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Vereinigten Staaten in ein globales Sehnsuchtsland für Menschen aller Herren Länder zu machen.

Trump weiß natürlich um den symbolischen Gehalt seiner Forderung, um die Provokation seiner Kampfansage an einen politischen Eckstein der modernen US-Mythologie. Und mit ziemlicher Sicherheit ist dem Meister des rhetorischen Ressentiments auch bewusst, dass er nicht über die Mittel verfügt, seine Ankündigung auch in die Tat umzusetzen. Denn der US-Präsident hat gar keine Möglichkeit, die US-Verfassung zu ändern.

Dafür bedarf es nämlich der Zustimmung von zwei Drittel
der Abgeordneten im Senat wie im Repräsentantenhaus. Und dann geht der Entwurf nicht an den Präsidenten, sondern muss von drei Viertel der Bundesstaaten ratifiziert werden. Nicht einmal über ein Vetorecht verfügt der jeweilige Mieter im Weißen Haus.

Man sollte daher diese Ankündigung Trumps als das nehmen, was sie realpolitisch tatsächlich ist: heiße Luft eines gewohnheitsmäßigen Provokateurs ohne Substanz.