Zum Gastkommentar von
Manfred Machold, 19. Juni
Notstandsmaßnahmen
im Sinne der Verfassung
Art. 18 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist und war auf die Corona-Krise nicht anzuwenden. Ein "multiples Organversagen", wie Manfred Machold vermutet, liegt im Verhalten der Bundesregierung daher nicht vor. Die besagte Norm ist auf andere, zeitlich und örtlich engere Notstandskonstellationen zugeschnitten.
Dies ergibt sich zugegebenermaßen erst auf den zweiten Blick: Der Regelungsgehalt des Art. 18 Abs. 3 B-VG knüpft nicht alleine und vor allem nicht zuvorderst an das bloße Bestehen einer Notstandssituation an (eine solche besteht freilich ohne ernsthafte Zweifel in der durch Covid-19 hervorgerufenen Pandemie). Nein, vielmehr regelt Art. 18 Abs. 3 B-VG sich "zu einer Zeit" ergebende Notstände, in welcher der Nationalrat als verfassungsmäßig bestimmtes Legislativorgan seine bestimmungsmäßigen Aufgaben nicht wahrzunehmen vermag, da ihm ein Zusammentreten - beispielsweise aufgrund von höherer Gewalt - nicht möglich ist.
Es spricht vieles dafür, dass hiermit vor allem kurzfristige, nicht über längere Zeit andauernde Krisensituationen, wie etwa brachiale aber eben zumeist kurz währende Naturkatastrophen gemeint sind. Anders ließe sich Art. 18 Abs. 4 B-VG nicht erklären, der bestimmt, dass eine nach Abs. 3 B-VG erlassene Notstandsverordnung unverzüglich dem Nationalrat vorzulegen ist, der spätestens acht Tage danach einzuberufen ist und nach der Vorlage binnen vier Wochen zusammentreten und ein Bundesgesetz oder aber die Aufhebung der Notstandverordnung beschließen muss.
Bei kurzfristigen Verhinderungen des Nationalrats also, wenn ein offenkundiger, nicht wieder gutzumachender Schaden für die Allgemeinheit droht, können auf Vorschlag der Bundesregierung mit Gestattung des ständigen Unterausschusses Notstandsverordnungen getroffen werden.
Die Corona-Pandemie ist und war aber keine solche kurzfristige Krisensituation. Dies muss auch der Bundesregierung von Anfang an klar gewesen sein. Selbst wenn man Art. 18 Abs. 3 B-VG auch auf zeitlich weiter gefasste Krisentatbestände anwendete, muss dennoch konstatiert werden, dass der Nationalrat zu keiner Zeit seines Zusammentritts unfähig und auch nicht in seiner Tätigkeit behindert war. Im Gegenteil: Es wurde heftig mit Mund-Nasen-Schutz debattiert. Die Szenen dürfte jeder noch vor Augen haben.
Ein weiterer Gedanke dazu: Art. 5 Abs. 2 B-VG regelt, dass für die Dauer "außergewöhnlicher Verhältnisse" der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung den Sitz oberster Bundesorgane (somit auch den Sitz des Nationalrats) in einen anderen Ort des Bundes verlegen kann. Die Regelung knüpft an das in Art. 18 Abs. 3 B-VG geregelte Unvermögen des Nationalrats hinsichtlich seines Zusammentritts an. Was aber würde bei einer Pandemie, die an Landesgrenzen keinen Halt macht, die Verlegung des Nationalratssitzes bringen? Nichts. Dies zeigt einmal mehr, dass Art. 18 Abs. 3 B-VG auf die Corona-Krise nicht anzuwenden ist.
Silvan Saummüller,
per E-Mail
Passende Zeit für eine Reduktion des Militärs
Ich finde es gut, wenn die Verteidigungsministerin die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung reduziert. Keines unserer Nachbarländer bedroht uns.
Sorgen macht mir nur, dass zivile Hilfsmaßnahmen zunehmend dem Bundesheer unterstellt und damit militarisiert werden. Zivile Aufgaben sollen von zivilen Kräften durchgeführt werden! Unsere Neutralität ist wirklich bedroht, aber nicht von den Kürzungen bei Waffen, sondern durch die Militarisierung der Europäischen Union und durch Auslandseinsätze, die keine Blauhelm-Einsätze, sondern Kriegsführung sind.
Alois Reisenbichler,
1110 Wien
Ein Staat ohne Landesverteidigung
Wenn ein Staat einen konventionellen Angriff als unmöglich ansieht und systemischen Terrorismus nicht als Bedrohung betrachtet, dann braucht es keine Landesverteidigung. Als Antwort auf Herausforderungen wie Naturkatastrophen, Migration, Cyberbedrohungen, Pandemien, Blackout und einzelne Terrorangriffe wird nicht unbedingt ein Heer benötigt.
Für die Erfüllung dieser zivilen Aufgaben erscheint es kostengünstiger, die Polizei entsprechend aufzurüsten und ein Technisches Hilfswerk zu gründen. Österreich könnte ein großes Ministerium einsparen.
Kurt Gärtner,
4600 Wels
Enttäuschender TV-Auftritt
der Verteidigungsministerin
Nachdem diese Woche aus dem Verteidigungsressort eine politisch gesteuerte "Nebelgranate" verschossen wurde, die ihre Wirkung verfehlte, aber dafür einen nicht wiedergutzumachenden Kollateralschaden bei den Bediensteten des Bundesheeres angerichtet hat, verfolgten am 25. Juni vermutlich unzählige Soldatinnen und Soldaten mit Spannung die "ZiB2". Wir alle erhofften uns von Bundesministerin Klaudia Tanner klare Aussagen zur Zukunft des Bundesheeres.
Allerdings hat die Ministerin hier eine große Chance vertan: auf verständliche Fragen eindeutige Antworten zu geben und vor allem eine klare Botschaft an die Soldatinnen und Soldaten zu senden. Was helfen die Versprechen von zusätzlichen gepanzerten Räderfahrzeugen, wenn es schon an der Grundausstattung mangelt? Auch der bereits überstrapazierte Hinweis auf die politisch kalkulierte Teilmobilmachung der Miliz trägt wenig zur Motivation und Problemlösung bei.
Effizienz des Bundesheeres steigern? Ja! Soldatinnen und Soldaten hinhalten und enttäuschen? Nein! Denn davon hatten wir in der Vergangenheit schon genug.
Vizeleutnant Othmar Wohlkönig,
Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft