Keine Neutralität ohne Landesverteidigung

Wenn man es geschichtlich betrachtet, war die Landesverteidigung schon zu Zeiten der Monarchie ein leidiges Thema. Aufmärsche und Feiern ja, aber der Stand der Ausbildung und Bewaffnung, gemessen an anderen Staaten, hinkte weit hinten nach. Und so ist es auch heute.

Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, BGBl 1955/211 steht Folgendes im Artikel I Absatz 1: "Zum Zweck der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zweck der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Dazu regelt Artikel 9a B-VG die umfassende Landesverteidigung, und führt als Erstes die militärische an. Die Artikel 79 bis 81 leg.cit. regeln die Kompetenzen des Bundesheeres und ermöglichen sogar ein selbständiges Einschreiten in den Fällen höherer Gewalt.

Die immerwährende Neutralität sozusagen als Gegenpol zu den militärischen Notwendigkeiten zu setzen, ist mehr als leichtfertig und völlig unangebracht, oder anders: Jede Neutralität verlangt - weil einem ja sonst niemand beisteht - die Erhaltung der militärischen Einsatzbereitschaft mit allen technisch möglichen Mitteln und eine entsprechend geschulte Mannschaft.

Dr. Heinrich Geuder,

1180 Wien

Sparen bei der Sicherheit
im Eisenbahnverkehr

Durch Personaleinsparung und hohe Technikgläubigkeit kann es zu Betriebszuständen kommen, in denen bereits bei kleinen technischen Störungen keine Rückfallebene mehr vorhanden ist. Die ÖBB sind diesbezüglich bisher relativ glimpflich davongekommen.

Seit den 1980ern wurden im ÖBB-Netz praktisch alle Schutzweichen entfernt: Sie verhindern eine unerlaubte Fahrt von einem Nebengleis oder einer Umfahrungsschleife auf ein Hauptgleis. Die Italiener vertreten eine andere Sicherheitsphilosophie: Die vor 30 Jahren neu gebaute Strecke Udine-Tarvis ist mit solchen Weichen ausgestattet. Die gute alte PZB (Punktförmige Zugbeeinflussung; diese Einrichtung sorgt für eine Zwangsbremsung, falls der Triebfahrzeugführer das Halt-Signal übersieht) hätte schon längst mit einer Bremswegüberwachung nachgerüstet werden müssen.

Früher, als die Bahnhöfe noch besetzt waren, hat ja der Fahrdienstleiter noch "gewachelt". Es gab also zusätzlich zum technischen Signal auch ein menschliches Signal.

DI Manfred Uttenthaler,

8053 Graz