Zum Gastkommentar von Ban Ki-moon, 8. März
"Falls euch eure Frauen erzürnen, züchtigt sie"
Streng islamische Staaten feierten den "internationalen Tag der Frau" nicht. Wozu auch, bestimmt doch der Koran als das geoffenbarte Wort Allahs die Rolle der Frau in der Gesellschaft - allerdings in der orientalischen Form des 7. Jahrhunderts.

Sure 4, Vers 74 legt fest: "Männer sollen vor Frauen bevorzugt werden, weil jene diese erhalten. Rechtschaffende Frauen sollen gehorsam, treu und verschwiegen sein. Falls euch eure Frauen erzürnen, sperrt sie in ihre Gemächer und züchtigt sie." Die Frau ist somit dem Mann "untertan", obwohl der Koran mehrfach feststellt, dass Allah Männer und Frauen als Gleiche erschaffen habe. Aber sie sind nicht gleichberechtigt, daher kann ein Mann vier Frauen ehelichen, eine Frau aber nicht mehrere Männer.
Einen "Vorzug" des Mannes beschreibt der Koran klipp und klar: "Die Frauen sind euer Saatfeld, geht auf euer Saatfeld, wie und wann ihr wollt" (2, 223). Allerdings will Allah moralisches Verhalten "leicht machen, denn der Mensch ist ein schwaches Geschöpf" (2, 74). Daher die Maßregel zum Schutz der Frauen: "Die Ehefrauen der Gläubigen sollen in der Öffentlichkeit Übergewänder (über das Gesicht) tragen, damit sie als anständig erkannt werden und vor Belästigung geschützt sind" (33, 59). Schutz also nur Ehefrauen und nicht Unverheirateten? In streng islamischen Staaten stellt die Religionspolizei sicher, dass Frauen durch Verhüllen der Figur als "anständig" geschützt bleiben. Folgerichtig schränkt staatlicher Schutz der "Züchtigen" die Freiheit der Frauen ein. Sie dürfen nur in Begleitung eines verwandten Mannes das Haus verlassen, müssen das schriftliche Einverständnis eines männlichen Vormunds vorlegen, wenn sie arbeiten oder ins Ausland reisen wollen, und dürfen nicht selbst Auto fahren.
Der Arabische Frühling gerät zunehmend unter den eisigen Einfluss des politischen Islam. Deshalb überrascht angesichts der im Koran festgeschriebenen Regeln Allahs der mangelhafte Schutz "anständiger" Frauen. Im Gedränge von Massendemonstrationen häufen sich Grapschereien und sogar Vergewaltigungen verschleierter Frauen. Offenbar sollen ihnen solche Übergriffe klarmachen, dass sie gefälligst zuhause bleiben sollen statt zu demonstrieren. Die Behörden greifen nicht durch, weil der Koran einen Ausweg öffnet: "Wer züchtige Frauen verleumdet, ist hier und im Jenseits verflucht und wird gewaltig bestraft" (24, 23). Handgreiflichkeit ist zwar keine "Verleumdung", kann aber hinterher zur Verleumdung der Opfer führen. Damit setzen Verleumder Allahs Lohn aufs Spiel: "Für Gottesfürchtige ist ein Ort der Seligkeit bereitet mit Bäumen und Weinreben, wo sie Jungfrauen mit schwellenden Brüsten und gefüllte Becher finden" (78, 32).
Anfang Jänner berief der saudische König Abdullah erstmals 30 Frauen in den Schura-Rat, ein Pseudo-Parlament mit beratender Funktion. Der Schura-Saal wird extra umgebaut, damit die verschleierten Frauen streng von ihren 120 Kollegen getrennt bleiben. Immerhin ein Fortschritt: Die Rätinnen sind den Räten an legislativer Ohnmacht gleichgestellt.
Clemens M. Hutter, ehemaliger Ressortchef Ausland bei den
"Salzburger Nachrichten"
Zum Leitartikel von Reinhard Göweil, 9. März
Was der Vatikan-Bank offensichtlich fehlt

Die katholische Kirche wird es auch noch in den nächsten 2000 Jahren geben, wenn die Menschheit so lange durchhält.
Ob sie dafür eine Vatikan-Bank braucht, ist eine andere Frage. Aber ich würde mein Geld nicht den "irdischen" Banken anvertrauen. Man liest ja beinahe täglich, wie dort gelogen und betrogen wird. Was der Vatikan-Bank offensichtlich fehlt, ist eine "Italien-unabhängige" Aufsicht und Kontrolle durch fachkundige und professionelle Laien, die sich der "Zielgruppe Katholizismus" verpflichtet fühlen.
Stephan Achner,
per E-Mail
Wenn bei Flüchtlingen Recht zur Pflicht wird
Die EU hat in der Statusrichtlinie den Mitgliedsstaaten aufgetragen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Suche nach ihren Eltern zu unterstützen. Österreich ist angehalten, diese Verpflichtung in nationales Recht umzusetzen.
Österreich will mit der Familiensuche wesentlich früher beginnen. Schreibt die EU-Richtlinie dies erst nach dem positiven Abschluss des Asylverfahrens vor, so will Österreich bereits während des Asylverfahrens tätig werden. Das Kindeswohl findet im Begutachtungsentwurf im Gegensatz zur EU-Richtlinie keine Erwähnung.
Und noch etwas fällt auf: Der Vorschlag für den Gesetzestext spricht nicht vom Recht des Kindes auf staatliche Unterstützung, vielmehr ist von der Verpflichtung des Minderjährigen, den Staat bei der Suche nach den Familienangehörigen zu unterstützen, die Rede.
Um zu untermauern, wie ernst es den Behörden mit der Familiensuche ist, werden die Konsequenzen einer Verweigerung skizziert. Nicht mitzumachen bedeutet eine Verletzung der Mitwirkungspflicht, dies hat negative Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit im Asylverfahren.
Die erzwungene Familiensuche ist keinesfalls mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie in Einklang zu bringen. Diese schreibt vor, dass in Fällen, in denen das Leben oder die Unversehrtheit des Minderjährigen oder seiner nahen Verwandten bedroht sein könnte, darauf zu achten ist, dass die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe von Informationen vertraulich erfolgen muss.
Aus der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Minderjährige bei der Suche nach den Eltern zu unterstützen, könnte somit die Pflicht der Minderjährigen werden, die Behörden bei der Suche nach den Familienangehörigen unterstützen zu müssen.
Heinz Fronek,
Asylkoordination Österreich