Auch die italienische Kirche muss ab 1. Jänner 2013 die von der Regierung Monti eingeführte Immobiliensteuer bezahlen. Kirchengebäude auf italienischem Territorium, die Gewinne generieren - wie die von kirchlichen Orden verwaltete Unterkünfte für Pilger, Geschäfte mit religiösen Souvenirs oder Pfarreikinos - sind nicht mehr wie bisher von der Immobiliensteuer befreit.

Das kündigte Premier Mario Monti nach einer Ministerratsitzung am Freitag an. Die Maßnahme soll in das Liberalisierungspaket integriert werden, das zurzeit vom Senat debattiert wird.

Von der Immobiliensteuer entlastet sind lediglich Gebäude, in denen exklusiv nicht-kommerzielle Tätigkeiten stattfinden, wie Kirchen, Pfarreien und Non-Profit-Organisationen. "Damit soll der Steuerdruck reduziert werden", verlautete aus Regierungskreisen. Laut Schätzungen beträgt die Steuerlast rund drei Milliarden Euro. Mit der Immobiliensteuer will die Regierung Monti zur Eindämmung der Staatsschuld beitragen und bis Ende 2013 eine ausgeglichene Bilanz vorlegen.

Die neue Regelung in Bezug auf die Steuerpflicht der Kirche solle auch eine endgültige Klärung hinsichtlich der von der EU 2007 beanstandeten, angeblich wettbewerbverzerrenden Steuervorteile für bestimmte Gruppen schaffen, betonte Monti. Damals hatte die EU-Kommission Italien aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Steuervorteile für die Kirche zu kontrollieren.