Budapest. Wer in Ungarn künftig wählen will, muss sich vor dem nächsten Urnengang registrieren lassen. Dies sieht eine Verfassungsänderung vor, die das ungarische Parlament am Montagabend mit den Stimmen des regierenden rechts-konservativen Bundes Junger Demokraten (FIDESZ) beschloss. Kritiker sehen darin einen Versuch, die Macht der FIDESZ zu festigen.

Die Wähler können sich entweder persönlich beim Gemeindeamt registrieren lassen oder - wenn sie über eine entsprechende elektronische Signatur verfügen - über das Internetportal der Regierung. Nur im Ausland lebende Ungarn können dies auch brieflich tun. Die Registrierung muss bis zu zwei Wochen vor der nächsten Parlamentswahl erfolgen.

Eine Registrierung gilt für vier Jahre und umfasst auch die in diese Zeit fallenden Gemeinde-, Regional- und Europawahlen. Nach der Verfassungsänderung soll das Parlament dazu in den nächsten Wochen ein entsprechendes Gesetz beschließen.

Die von Ministerpräsident Viktor Orban vehement vertretene Idee der Wählerregistrierung ist in Ungarn höchst umstritten. Oppositionelle, aber auch unabhängige Experten meinen, dass damit bildungsferne und sozial benachteiligte Schichten von Wahlen ausgeschlossen werden sollen. Zusammen mit schon früher beschlossenen Änderungen der Wahlgesetzgebung solle damit Orbans Macht für längere Zeit einzementiert werden.

Von der Regierungsseite kam bisher keine stimmige Begründung für diese Maßnahme. Dass die neue Regelung zunächst in der Verfassung verankert wurde, deutet darauf hin, dass die gesetzliche Regelung allein wahrscheinlich vom Verfassungsgericht gekippt worden wäre. Orbans FIDESZ verfügt seit dem Regierungswechsel 2010 im Parlament über eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit.