Die SPD-Co-Chefin Saskia Esken darf Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Auflagen der Bundesregierung nach Auffassung der Berliner Staatsanwaltschaft als "Covidioten" bezeichnen. Nach Prüfung von Hunderten Strafanzeigen gegen Esken wegen des Verdachts der Beleidigung wurden die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Mittwoch mitteilte.
Strafanzeigen wegen "Covidiot"-Äußerung pic.twitter.com/ROmIdW7Zow
GenStA Berlin (@GStABerlin) September 2, 2020
"Die zugespitzte Bezeichnung 'Covidiot' ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt."
Esken hatte den Angaben zufolge mit der Äußerung auf Twitter Teilnehmer einer Demonstration am 1. August in Berlin bezeichnet, die gegen geltende Hygiene- und Abstandsvorschriften verstoßen hatten.
Zehntausende Rechtsradikale, Reichsbürger, QAnon-Anhänger, Holocaust-Leugner, antisemitische Verschwörungsideologen und Esoteriker, die Vertreter von Medien, Wissenschaft & Politik "schuldig" sprechen und offen zum Sturm auf den Reichstag und zum Umsturz aufrufen. Das ist #B2908.
Saskia Esken (@EskenSaskia) August 30, 2020
(reuters)