Immer mehr Österreicher wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung bezahlen sollen. Durch die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz gibt es nun strengere Regeln zur Abschaltung von Strom in Privathaushalten bei Nichtbezahlen der Rechnung. - © APAweb / dpa-Zentralbild / Jens Büttner
Immer mehr Österreicher wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung bezahlen sollen. Durch die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz gibt es nun strengere Regeln zur Abschaltung von Strom in Privathaushalten bei Nichtbezahlen der Rechnung. - © APAweb / dpa-Zentralbild / Jens Büttner

Linz. Strom darf in Privathaushalten nach nicht bezahlter Stromrechnung künftig erst nach zweimaliger Mahnung abgeschaltet werden, das Wiedereinschalten darf maximal 30 - statt bisher bis zu 132 - Euro kosten. Diese Verbesserungen für Konsumenten bringe die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, betonte OÖ Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer am Mittwoch.

Künftig dürfen keine Vorauszahlungen für die Herstellung eines Stromanschlusses verlangt werden, die die Höhe einer Monatsstromrechnung übersteigen. Auch der bisher übliche "Risikoaufschlag" für Haushalte, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, ist künftig untersagt.

Rund 300.000 Menschen in Österreich können laut AKOÖ ihre Wohnung nicht angemessen heizen und wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung bezahlen sollen. Stagnierende Reallöhne und steigende Energiekosten würden immer mehr Haushalte in die Energiearmut treiben. Die Arbeiterkammer fordert weitere Schritte wie etwa einen Spartarif bei Niedrigstromverbrauch.