Schlief die Gerechtigkeit hinter den Mauern des Bezirksgerichts Dornbirn? - © Friedrich Böhringer / Creative Commons
Schlief die Gerechtigkeit hinter den Mauern des Bezirksgerichts Dornbirn? - © Friedrich Böhringer / Creative Commons

Der 20. Verhandlungstag im Salzburger Prozess um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn hat am Mittwoch mit den Schlussplädoyers der beiden Staatsanwälte geendet. Nachdem Richter Andreas Posch zunächst über Stunden Urkunden verlesen hatte, ließen der Steyrer Staatsanwalt Andreas Pechatschek und der Feldkircher Staatsanwalt Manfred Bolter in ihren Abschlussreden am späten Nachmittag keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten.

Pechatschek nahm kurz zur Verantwortung der einzelnen Angeklagten Stellung: Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. sei der einzig Geständige der angeklagten Gerichtsmitarbeiter, auch wenn er im Zuge seiner Einvernahme die Verantwortung mehrfach geändert habe. "Das will ich nicht verhehlen. Aber versetzen Sie sich in seine Lage: Hätten Sie von Anfang an Ihre Geschwister der Strafjustiz ausgeliefert. Ich hätte meinen Bruder auch geschützt." Der Staatsanwalt kritisierte in seinem Schlusswort auch den entlassenen Leiter der Abteilung für Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn, Kurt T. Er hätte versucht, eine zentrale Belastungszeugin in Misskredit zu bringen. Außerdem sei der nicht geständige T. im laufenden Verfahren "vier bis fünfmal zufällig auf Zeugen in dem Verfahren gestoßen. Das ergibt kein gutes Bild." Auch das - später widerrufene - Geständnis des mitangeklagten Clemens M. würde den Tatsachen entsprechen. "Er wurde nicht unter Druck gesetzt, wie er behauptet. Er war von der Untersuchungsrichterin informiert, welche Tragweite seine Aussage haben kann."

  Besonderes Augenmerk schenkte Pechatschek der Zeit suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, die bei Jürgen H. ein gefälschtes Testament zugunsten ihrer Mutter und Tante in Auftrag gegeben haben soll. "Sie hat immer wenn neue Beweise gekommen sind, ihre Verantwortung gewechselt." So habe sie Telefonate mit dem Hauptangeklagten zunächst geleugnet, aber plötzlich ein anstehendes Seminar aus dem Hut gezaubert, als ihr der Anruf nachgewiesen werden konnte. "Immer wenn es eng wurde, wusste sie sich zu wehren. Es gibt nur einen einzigen Punkt, wo ich Ratz recht gebe: Sie hat gemeint, Leute, die so etwas begehen, sind Verbrecher. Da stimme ich ihr vollinhaltlich zu."

  In einem sehr emotionalen, persönlichen Plädoyer schilderte Staatsanwalt Manfred Bolter dann noch einmal die schwierige Zusammenarbeit mit dem äußerst wortkargen Hauptangeklagten Jürgen H. "Der war völlig am Boden, da war keine Fassade mehr da. Der hat mir nichts vorgespielt, da war keine Kraft, keine Energie mehr da. Es hat ihm weh getan, Freude, Wegkollegen und Mitarbeiter zu belasten. Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich einen Münchhausen vor mir hatte." Die 20 Tage Prozess hätten an seiner Einschätzung nichts geändert. "Das war keine One-Man-Show. Der hatte ein Team zur Verfügung." Seine mitangeklagten Kollegen vom Bezirksgericht Dornbirn wiesen allerdings bisher jegliche Schuld von sich.

  Beide Staatsanwälte forderte am Mittwoch, Schuldsprüche im Sinne der Anklage zu verhängen: "Die Angeklagten haben der Justiz einen immensen Imageschaden zugefügt. Die Strafen gegenüber den bereits verurteilten Nebenangeklagten müssen sich deutlich erhöhen", betonte Bolter. Der Feldkircher Staatsanwalt forderte zugleich, das Geständnis von Jürgen H. als mildernd zu werden. "Ohne seine Aussagen hätte ich einpacken können. Wenn er gemauert hätte, wäre ich nur auf einen Bruchteil der Malversationen gestoßen."

  Die Schlussplädoyers der Verteidiger folgen morgen, Donnerstag. Im "Testamentsfälscher"-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Vier geständige Angehörige von Jürgen H. wurden im Laufe des Prozesses bereits schuldig gesprochen. Zwei Urteile davon sind rechtskräftig. Die noch ausstehenden Urteile werden laut einer Information von Gerichtspräsidenten Hans Rathgeb am 31. Juli 2012 im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts verkündet werden.

  Für 20 geschädigte Erben gab es am Mittwoch übrigens gute Nachrichten: Vor Prozessbeginn wurde ein Vergleich mit dem Hauptangeklagten Jürgen H. und dessen Komplizen Peter H. abgeschlossen. Die beiden geständigen Angeklagten haben sich zu einer Zahlung von 440.000 Euro verpflichtet.